Informationen zur weiterhin kostenfreien Nutzung von BOB-SH ab 1. Januar 2015

Am 31. Dezember 2014 laufen die Nutzungsverträge aller Kommunen mit Dataport aus. BOB-SH wird dann gemeinsam vom Land Schleswig-Holstein und den Kommunalen Landesverbänden zentral finanziert und beauftragt. Die Nutzung ist für alle Verwaltungen weiterhin kostenfrei.

Für die Umstellung auf die zentrale Nutzung ist eine Anerkennung von allgemeinen Nutzungsbedingungen, die z. B. die Datenschutzverantwortung regeln, erforderlich. Die Nutzungsbedingungen stehen ab sofort auf den Webseiten von BOB-SH und Dataport zu Verfügung:

www.bob-sh.de/app.php/informationen/nutzungsbedingungen

http://www.dataport.de/unsereloesungen/loesungenfuerfachaufgaben/geodaten/Seiten/BOB-SH.aspx

Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, wird dieser Prozess in die Registrierung beim Schleswig-Holstein-Service integriert. Der einzige manuelle Schritt wird sein, dass Sie ein neues Registrierungsfax für BOB-SH an die Staatskanzlei senden. Die Vorlage finden Sie, wenn Sie sich als Masteruser Ihrer Organisation beim Schleswig-Holstein Service anmelden im Menü "Firmendaten". Von der fachlichen Leitstelle erhalten Sie noch detaillierte Informationen zum genauen Vorgehen.

Die kostenfreie Nutzung wird auch für Verwaltungen möglich sein, die bisher nicht für BOB-SH registriert sind. Die Umstellung der Nutzungsart hat für die planenden Behörden keinen Einfluss auf die Technik, Benutzerkonten oder Ihre bereits laufenden Verfahren.

Hinweis für Träger öffentlicher Belange (TöB): Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von dieser Umstellung nicht betroffen.