Außenbereichssatzung der Gemeinde Großensee

Großensee

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Trittau

Planungsanlass

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die Grundstücke 1 bis 4 der Straße Hinterm See.
Ziel der Planung die Sicherung des Gebietscharakters mit großen Grundstücken, einer niedrigen Bebauung und geringen Verdichtung in direkter Umgebung des Großensees.

Ansprechperson

Inken Spoth Amt Trittau Der Amtsvorsteher Fachdienst Planung und Umwelt Europaplatz 5, 22946 Trittau Telefon: 04154/8079-66, Fax: 04154/8079-75

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Ergänzende Unterlagen

Im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung strebt die Gemeinde die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet an. Das fur die Entlassung erforderliche Verfahren nach § 19 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) mit Behordenbeteiligung und offentlicher Auslegung erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren der Außenbereichssatzung.