10. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Klausdorf (jetzt Schwentinental) und Aufstellung B-Plan Nr. 77 "Suput-Fläche"

Schwentinental

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 67 Tage  

Institution

Stadt Schwentinental

Planungsanlass

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 77 sowie der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Klausdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte geschaffen werden. In der Nachbarschaft befinden sich bereits die Astrid-Lindgren-Schule, eine Sporthalle, eine Schwimmhalle und ein Jugendhaus. Die Nähe zu vorhandenen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bietet die Möglichkeit, eine Gesamtkonzeption für das Gebiet zu realisieren, den vorhandenen Standort sozialer Infrastruktur zu erweitern und der gestiegenen Nachfrage der Stadt Schwentinental nach Kita- bzw. Betreuungsplätze in ausreichendem Maße nachzukommen.

Es ist vorgesehen, den Bereich der geplanten Kindertagesstätte als Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen und alle Festsetzungen zu treffen, die für die Errichtung der Neubauten, die Ordnung der Bring-, Hol- und Parkmöglichkeiten sowie die Neugestaltung der Außen- und Freianlagen erforderlich sind.

Zur Realisierung des Vorhabens besteht das Erfordernis sowohl einen Bebauungsplan aufzustellen als auch parallel die Änderung des aktuellen Flächennutzungsplans der ehemaligen Gemeinde Klausdorf durchzuführen. Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist es, der Stadt Schwentinental eine fundierte Grundlage für die Planung und den Neubau einer Kindertagesstätte einschließlich einer Standortalternativenprüfung zur Verfügung zu stellen.

Ansprechperson

Stadt Schwentinental

Frau Finkeldey: 04307/811-220
Herr Schröter: 04307/811-257

Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental

Aktuelle Mitteilungen

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: