Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "An de Diek"

Begründung

4.2.4 Schutzgut Klima / Luft

Bestand

Das Kleinklima im Plangebiet wird beeinflusst sowohl durch die bestehende Flächenversiegelung als auch durch den Gehölzbestand und die Freiflächen im Gebiet. Die Lage zwischen sowohl Siedlungsbestand als auch Offenlandschaft mit Kaltluftentstehung und der weitgehend ungehinderte Luftaustausch sorgen für ein ausgeglichenes Kleinklima.

Bewertung

Flächenversiegelungen und die Entnahme einzelner Bäume bzw. des Knickabschnittes können sich grundsätzlich auf das Kleinklima in den betroffenen Flächen auswirken, indem die Verdunstung herabgesetzt und die Erwärmung bei Sonneneinstrahlung verstärkt wird. Bei der geplanten Realisierung der baulichen Nutzung werden die Auswirkungen auf dieses Schutzgut voraussichtlich nicht im erheblichen Bereich liegen, da der verbleibende Gehölzbestand, der geplante Gehölzstreifen an den noch nicht bepflanzten Grenzen im Südwesten und im Südosten und der weitgehend ungehinderte Luftaustausch für ein ausgeglichenes Kleinklima sorgen werden.

4.2.5 Schutzgut Landschaft

Bestand

Das Orts- und Landschaftsbild wird anhand der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewertet.

Das Plangebiet wird von der landwirtschaftlichen Nutzung, den Gehölzhecken und Knicks mit Überhältern sowie dem baulichen Bestand in der Umgebung geprägt. An das Plangebiet grenzen Siedlungsflächen und landwirtschaftliche Freiflächen mit gliederndem Knicknetz an. Nördlich des Plangebietes liegt die Bundesstraße 199 als landschaftsprägende Straße.

Das Plangebiet ist bis auf Abschnitte im Norden und im Süden von Knicks, beziehungsweise im Süden und Norden zum Teil von einer Baumreihe umgeben.

Im Landschaftsplan wird der Umgebungsbereich des Plangebietes als „durch intensive Landwirtschaft geprägtes Landschaftsbild mit geringem Anteil an gliedernden Strukturen“ und damit als nicht hochwertig beschrieben.

Bewertung

Positive Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild bezüglich der oben genannten Kriterien geht im Bereich des Plangebietes von den Knicks mit Überhältern, den Baumreihen und dem Regenrückhaltebecken mit der zum Teil üppig ausgeprägten Vegetation aus.

Mit der vorliegenden Planung erfolgt eine bauliche Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes. Damit ist eine dauerhafte Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes durch Einbeziehung von Offenlandschaft in den Siedlungsraum verbunden.

Mit Ausnahme eines Abschnittes des Knicks entlang des vorhandenen Betriebsgrundstückes bleiben die Knicks im Plangebiet als prägende Landschaftsbestandteile in der Offenlandschaft erhalten. Zur Eingrünung des Gewerbegebietes gegenüber der freien Landschaft bzw. zum Schutz des Landschaftsbildes werden im Bebauungsplan an den noch nicht bepflanzten Grenzen im Südwesten, und im Südosten Flächen zum Anpflanzen von Gehölzstreifen festgesetzt. Für die Gebäude wird eine Höhenbegrenzung festgelegt. Das Regenrückhaltebecken wird an dem neuen Standort naturnah gestaltet.

Aufgrund des umgebenden Knickbestandes, der erhalten und ergänzt wird, sowie durch die Höhenbegrenzung der Gebäude im Bebauungsplan ist bei Umsetzung der Planung keine erheblich negative Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes zu erwarten.

4.2.6 Schutzgut Mensch

Erholungseignung

Der Ostseeküstenraum ist im Landschaftsrahmenplan als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Gebiete mit besonderer Erholungseignung umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur und der Zugänglichkeit der Landschaft für die Erholungsnutzung besonders gut eignen.

Das Plangebiet selbst ist im Bestand für die Erholungsnutzung nicht erschlossen. Als landwirtschaftliche Fläche ist sie für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die für die landschaftsbezogene Erholung wichtigen Landschaftselemente, hier die Knicks und die Topografie, sind somit nur von außen wirksam, so etwa bei der Nutzung der öffentlichen Wege außerhalb des Plangebietes.

Zum Schutzgut Landschaft siehe entsprechender Abschnitt im vorangegangenen Kapitel.

Immissionen

An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen sowie Gewerbe- und Wohnbebauung an. Die aus der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.

Emissionen

Von dem erweiterten Betriebsgelände ist keine Emission von Lärm o.ä., zu erwarten, die wesentlich über die des schon vorhandenen Betriebsgeländes hinausgeht.

Abwasser, Abfall

Die Entsorgung von Schmutzwasser und Regenwasser wird im Abschnitt zum Schutzgut Wasser erläutert.

Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH auf der Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg.

Unfallvorsorge/Gesundheit

Die Umweltauswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, sind im Umweltbericht zu behandeln.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist bei der geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes nicht von einer besonderen Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen auszugehen. Ein besonderes Risiko besteht daher in dieser Hinsicht nicht.

Bewertung

Erhebliche negative Auswirkungen der Planung auf die Erholungseignung sind nicht zu erwarten. Knicks als Elemente der Kulturlandschaft werden erhalten.

Zum Schutzgut Landschaft siehe entsprechender Abschnitt im Kapitel 4.2.5.

Erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen sind nicht zu erwarten.