Planungsdokumente: Gebiet "Ortsteil Stellau,westlich Schulstraße 6 - 18, nördlich Schulstraße 42"

Textliche Festsetzungen

2. DACHFORM UND NEIGUNG

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind nur geneigte Dächer zulässig.

          Die Dachneigung muss mindestens 15° und darf maximal 48° betragen.

          Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sowie Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) dürfen auch mit flacher geneigten Dächern bzw. mit Flachdächern hergestellt werden.

 

3. ART DER BEDACHUNG

Als Dacheindeckung für geneigte Dächer sind ausschließlich Materialien in den Farben rot bis rotbraun oder anthrazit zulässig. Für Carports und Garagen sind auch begrünte Dächer zulässig. Die Festsetzung zur Art der Bedachung gilt nicht für Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie.

 

HINWEISE

1. Sollten bei Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde auftreten, sind diese gemäß §14 DSchG unverändert an Ort und Stelle zu belassen. Der Fachdienst Abfall und Bodenschutz beim Kreis Stormarn ist unverzüglich zu informieren, damit eine fachgerechte Dokumentation und Bergung durchgeführt werden kann.

 

2. Innerhalb des Plangebiets sind Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn von Bauarbeiten ist die Fläche auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Amt für Katastrophenschutz, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel, durchgeführt. Bauherren sollten sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen, damit Sondier- und Räummaßnahmen in die Bauvorhaben einbezogen werden können.

 

3. Westlich des Plangebietes verläuft ein Knick außerhalb des Plangeltungsbereiches in Nord-Süd-Richtung.