Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 121 mit 11. Änderung F-Plan

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3. PLANUNG

3.1. Bebauungskonzept

Der nördliche Teil (Bestandsbebauung) des Geltungsbereichs bleibt von dem städte- baulichen Entwurf nahezu unberührt. Da dort bisher kein Bebauungsplan besteht, soll dieser Bereich jedoch städtebaulich geregelt werden. Für zukünftige Neubauvor- haben oder Änderungen soll ein Bebauungsplan diese Vorhaben regeln. Die Fest- setzungen in diesem Bereich regeln die Bebauung in einem rudimentären Umfang und orientieren sich für das Einfügen von Bauvorhaben am Bestand.

Auf den südlichen Teil wird hingegen durch den städtebaulichen Entwurf ein beson- deres Augenmerk gelegt. Hier sollen Einfamilienhäuser sowie Doppelhäuser und Hausgruppen angesiedelt werden.

Derzeit wurden für diesen Bereich zwei städtebauliche Entwürfe erarbeitet (s. Abb. 13 und Abb. 14). Da für beide hinsichtlich der Bebauung die gleichen Voraussetzun- gen gelten, besitz dies Gültigkeit für beide Varianten und ist nachfolgend erläutert. Auf die Unterschiede, welche sich fast ausschließlich auf die Erschließung beziehen, wird in Punkt 4.2 Verkehrskonzept explizit eingegangen.

Entwurfsvariante 1

Abb. 13: Entwurfsvariante 1

Entwurfsvariante 2

Abb. 14: Entwurfsvariante 2

Die städtebauliche Gesamtstruktur des Konzeptes leitet sich in den Entwurfsvarian- ten aus den für Schleswig-Holstein charakteristischen Knickstrukturen und Hecken- reihen ab. Diese Grünstrukturen schieben sich parallel durch das Gebiet und bringen so eine Gliederung hervor. Weiterhin legt auch die bestehende Bebauung die Grund- züge für den unmittelbar angrenzenden Neubau fest. Die geplante Bebauung soll sich innerhalb der Gebäudetypologie und der Dichte an die Vorhandene anpassen.

Beiden Entwurfsvarianten liegt die Idee zugrunde, eine höhere Dichte im Innenbe- reich sowie eine niedrigere Dichte zum Siedlungsrand durch verschiedene Baufor- men hervorzurufen. Um die höhere Dichte zu gewährleisten, werden angrenzend an die bestehende Bebauung vorrangig Hausgruppen angesiedelt. Neben den Haus- gruppen wird jedoch auch der Bau von Doppelhaushälften ermöglicht werden. Von dort aus wird die Bebauungsdichte dünner und mündet in Einfamilienhäuser mit ver- schiedenen Grundstücksgrößen, die einen behutsamen Übergang zum Landschafts- raum darstellen. Dieser Verlauf soll einen Dorfabschluss erzeugen und den seichten Übergang in die Landschaft wahren.

Neben Einfamilienhäusern mit großzügigen Grundstücken, wird die Bebauung so- wohl von Doppelhaushälften als auch von Hausgruppen mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen möglich sein. Diese verschiedenartigen Bauweisen sowie die unterschiedlichen Grundstücksgrößen bieten die Möglichkeit, unterschiedliche Ziel- gruppen anzusprechen und eine Durchmischung innerhalb des Gebietes anzustre- ben.

3.2. Verkehrskonzept

Um das Planungsgebiet zu erschließen, ist der Ausbau der vorhandenen Stichstraße Wolkenweher Dorfstraße entlang der Hausnummern 37a bis 37 e auf dem Flurstück 185 vorgesehen. Diese verläuft von Norden (abgehend von der Wolkenweher Dorf- straße) nach Süden durch das Plangebiet. Die Wohnstraße weist derzeit an der schmalsten Stelle eine Breite von 6 m auf. Künftige soll sie innerhalb des Plangebie- tes in einen Wendehammer münden, welcher eine Wendemöglichkeit sowohl für PKWs als auch für Müllfahrzeuge zulässt.

Da im Plangebiet nur Anliegerverkehr zu erwarten ist, erfolgt die innere Erschließung des Plangebietes abgehend vom geplanten Wendehammer über Wohnwege. Diese haben eine Regelbreite von 4,5 m. Sie dienen lediglich zur Erschließung der angren- zenden Grundstücke. Neben der geplanten Haupterschließung soll eine weitere Stichstraße zwischen den Hausnummern 31 und 35 die in diesem Bereich rückwärti- ge Doppelhausbebauung in beiden Entwürfen erschließen.

Die Varianzen innerhalb der beiden Entwürfe sind hauptsächlich an der Erschließung auszumachen. Diese werden im Folgenden genauer dargestellt.

In der Variante 1 ist eine weitere Erschließung über die westlich gelegenen Grund- stücke der Hausnummern 41 bis 41b geplant, um die am Ende liegende Wohnbe-

bauung zu erreichen. Diese Erschließungsstraße verläuft abgehend von der Wol- kenweher Dorfstraße von Norden nach Süden. Es handelt sich dabei um einen Wohnweg mit einer geplanten Breite von 4,5 m. Am Ende der Straße befindet sich eine Wendemöglichkeit für PKWs. Eine Zufahrt für die Müllabfuhr ist nicht geplant.

Die Haupterschließung erfolgt über die Wohnstraße entlang der Hausnummern 37a bis 37 e. Am Ende der Wohnstraße ist ein Wendehammer geplant, von dem ein Wohnweg in östliche Richtung abzweigt. Dieser mündet in eine Wendemöglichkeit für PKWs.

Durch diese Erschließungsvariante wird zwar der Erhalt der Knickstruktur gewähr- leistet, jedoch wird dadurch eine höhere Versiegelung hervorgerufen im Vergleich zu Variante 2.

Die Entwurfsvariante 2 wird ebenfalls hauptsächlich entlang der Hausnummern 37a bis 37 e erschlossen. Der mittig gelegene Wendehammer dient sowohl Müllfahrzeu- gen als auch PKWs. In östliche und westliche Richtung zweigen Wohnwege mit einer Breite von 4,5 m vom Wendehammer ab. Diese ermöglichen die Erschließung der anliegenden Grundstücke. An den jeweiligen Enden ist eine Wendemöglichkeit für PKWs vorgesehen.

Diese Entwurfsvariante hat den Vorteil, dass eine geringere Flächenversiegelung erreicht wird, jedoch die westliche Knickstruktur mindestens an einer Stelle durch- brochen werden muss.

Ruhender Verkehr

Für die Neubebauung wird ein ausreichender Stellplatznachweis auf den jeweiligen Grundstücken gefordert. Die erforderlichen Stellplätze können u.a. in Garagen bzw. Carports angeboten werden. Bei der Einzelhausbebauung können aufgrund der gro- ßen Grundstücksbreiten auch mehrere Stellplätze angelegt werden. Darüber hinaus werden im öffentlichen Straßenraum dezentral weitere öffentlich zugängliche Park- plätze zur Verfügung gestellt, welche jedoch vorrangig dem Besucherverkehr vorge- halten werden sollen. So kann jedoch insgesamt eine sehr gute Versorgung mit Parkplätzen gewährleistet werden.