Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 121 mit 11. Änderung F-Plan

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6. Erschließung

Die Versorgung mit Gas, Wasser, Strom und Breitband der Bestandsbebauung in- nerhalb des Plangebietes erfolgt durch das Leitungsnetz der Vereinigten Stadtwerke Netz GmbH in der Wolkenweher Dorfstraße sowie den Privatwegen.

Eine Versorgung mit Fernwärme ist innerhalb des Gebiets bisher nicht sichergestellt. Es befinden sich dort derzeit keine Fernwärmeleitungen.

3.7. Natur, Landschaft und Klima

Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flä- chen. Diese werden durch mehrere Baum- und Knickstrukturen gegliedert. Diese Knickstrukturen verlaufen ausgehen von Süden - von der landwirtschaftlichen Frei- fläche – nach Norden in das bestehende bebaute Gebiet und gliedern auch dieses. In dem Bericht „Standortuntersuchung zur Wohnbauflächenentwicklung Bad Oldesloe“ wurden die Flächen im Westen und Südwesten Wolkenwehes einer Be- wertung unterzogen. Diesem Bericht zufolge besitzen die Flächen im Plangebiet für den Arten- und Biotopschutz eine insgesamt geringere Bedeutung.

Wird im weiteren Verfahren vervollständigt.

3.8. Immissionen

Bei der Festsetzung der Art der Nutzung ist das planungsrechtliche Trennungsgebot und das Gebot der Konfliktbewältigung ebenso wie der immissionsschutzrechtliche Trennungsgrundsatz gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu berücksichtigen. Diese erfordern eine ausgleichende Zuordnung von Wohn- zu Ge- werbegebieten, sodass schädliche Umwelteinwirkungen und Einwirkungen von schweren Unfällen sogenannter Störfallbetriebe auf Wohngebiete und sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit möglich vermieden werden. Nachfolgend wird die immissionsschutzrechtliche Situation, in die das allgemeine Wohngebiet geplant wird, beschrieben.

Schall

Bei genauer Betrachtung des Plangebietes wird ersichtlich, dass mehrere Emissi- onsquellen auf das Plangebiet einwirken. Dabei wird nach Verkehrslärm und Lärm aus Anlagen unterschieden. Zum einem wirkt sich der Verkehrslärm ausgehend von der BAB 21, der Wolkenweher Dorfstraße (K 64) sowie der L 226 auf das Plangebiet aus. Zum anderen befinden sich im Umfeld des Plangebiets Nutzungen, welche un- ter Lärm aus Anlagen fallen. Dazu zählen die beiden südwestlich gelegenen Wind- energieanlagen (WEA), die Bioenergieanlage (B-Plan Nr. 106) sowie gewerbliche Flächen. Diese sind die Flächen der B-Pläne Nr. 37 und 79, welche sich südlich des Plangebietes befinden. Auch das Lohnunternehmen in der Ortslage Wolkenwehe nordöstlich des Plangebietes zählt zu diesen Anlagen.

Eine genaue Bewertung der Auswirkungen der verschiedenen Emissionsquellen auf das Plangebiet erfolgte durch eine schalltechnische Untersuchung des gesamten Plangebietes (durchgeführt von M+O Immissionsschutz, 24.02.2021, Anlage 2) sowie eine gutachterliche Stellungnahme (durchgeführt von I17-Wind, 17.08.2020, Anlage 1) bezogen auf den Schall und des Schattenwurfs der Windenergieanlagen.

Bezüglich des Verkehrslärms wird im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ersichtlich, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts für Allgemeine Wohngebiete (WA) im Plangebiet überwiegend einge- halten werden, jedoch nicht im Bereich der vorhandenen Bebauung an der Wolken- weher Dorfstraße.

Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts für Allgemeine Wohngebiete (WA) können im Plangebiet überwiegend eingehalten werden, jedoch sind auch hier im Bereich der vorhandenen Bebauung an der Wol- kenweher Dorfstraße Überschreitungen vorhanden.

Der Gesundheitsschwellenwert von 70 dB(A) tags und der Gesundheitsschwellen- wert von 60 dB(A) nachts sind sicher eingehalten.

Bei Pegeln > 45 dB(A) nachts ist das Schlafen bei geöffnetem Fenster nicht mehr möglich. Pegel < 45 dB(A) nachts sind hier nur im südöstlichen Plangebiet vorhan- den. Es müssen diesbezüglich Festsetzungen getroffen werden (M+O Immissions- schutz 2021, S.15f).

Bei den Außenwohnbereichen (Balkone, Terrassen) wird der Wert von 55 dB(A) zum Teil (straßenzugewandt) überschritten. Die Bereiche, in denen die Richtwerte nicht eingehalten werden, sind mit entsprechenden Festsetzungen zu regeln (vgl. M+O Immissionsschutz 2021, S.16).

Der Lärm aus Anlagen hat ebenfalls Auswirkungen auf das Plangebiet (WEA, Bio- energieanlage, Lohnunternehmen, Gewerbegebiete). Der Orientierungswert der DIN 18005 bzw. der Immissionsrichtwert der TA Lärm von 55 dB(A) tags für allgemeine Wohngebiete (WA) ist sicher eingehalten.

Der Orientierungswert der DIN 18005 bzw. der Immissionsrichtwert der TA Lärm von 40 dB(A) nachts ist dagegen im südwestlichen Plangebiet um bis zu 1 dB(A) über- schritten. Ursächlich hierfür sind die Einwirkungen der Windkraftanlagen (M+O Im- missionsschutz 2021, S.28f). Daraus ergibt sich, dass Festsetzungen für diesen Be- reich getroffen werden müssen.

Eine Neubebauung sowie die Sicherung der Bestandsbebauung durch entsprechen- de Festsetzungen des Schallschutzes sind in diesem Gebiet jedoch insgesamt mög- lich. Notwendige bauliche und technische Vorkehrungen zur Konfliktbewältigung zwi- schen der sensiblen Wohnnutzung und den Emissionsquellen werden nachfolgend im Kapitel 5.1.10 dargelegt.

Schattenwurf

Die sich in unmittelbarer Nähe befindenden zwei Windenergieanlagen können das Gebiet sowohl durch den Schall als auch durch den Schattenwurf beeinträchtigen. Aus diesem Grund wurde bereits vor Aufstellungsbeschluss eine gutachterliche Stel- lungnahme in Auftrag gegeben (durchgeführt von I17-Wind GmbH & Co. KG, 17.08.2020, Anlage 1), um diesen Aspekt im Vorfeld zu betrachten. Diese Stellung- nahme zeigt, dass der erlaubte Schattenwurf pro Jahr keinerlei Beeinträchtigungen

für die Planung darstellt. Wird jedoch die zulässige Verschattung pro Tag betrachtet, wird ersichtlich, dass sich der betroffene Bereich von einem Wert über 30 Minuten am Tag auf einen geringen Teilbereich des Gebietes erstreckt (vgl. I17-Wind GmbH & Co. KG 2020, S. 6). Notwendige Festsetzungen zur Bewältigung dieser Beein- trächtigung werden in Kapitel 5.1.10 erläutert.

Geruch

Der Ort Wolkenwehe war ursprünglich von landwirtschaftlichen Betrieben geprägt. Heute ist eine veränderte Situation vorzufinden. Der Landwirtschaftsbetrieb, welcher noch in dem Flächennutzungsplan (östlich des Plangebietes) ausgewiesen ist, hat seinen Betrieb eingestellt und die ehemaligen Ställe zu Wohngebäuden umgebaut. Die Umwandlung der Ställe erlaubt die Annahme, dass eine erneute Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeiten als undenkbar einzustufen ist. Dementsprechend ausgehend davon wirken sich keinerlei Geruchsimmissionen auf das Plangebiet aus.

Der verbliebene Landwirt in Wolkenwehe agiert derzeit nur noch als Lohnunterneh- mer und bewirtschaftet keine eigenen Flächen. Weiterhin geht von diesem Betrieb keine Beeinträchtigung durch Gerüche oder Ähnlichem aus, wodurch dies ebenfalls keine Auswirkungen auf das Plangebiet hat.