Planungsdokumente: Gemeinde Glüsing- vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Asphaltmischwerk"

Begründung

8. Umweltprüfung

Das Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB dient auch dazu, die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange, um eine Stellungnahme im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Dies geschieht hiermit.

Durch die Überplanung des Betriebsgeländes der Vereinigten Asphalt Mischwerke GmbH & Co KG werden bestehende und genehmigte Nutzungen planungsrechtlich abgesichert sowie geringfügig erforderliche bauliche Änderungen und Erweiterungen ermöglicht. Somit ergibt sich, dass im Vergleich zum genehmigten Bestand keine signifikanten weitergehenden Eingriffe ermöglicht werden und die Grundnutzung, auch bezüglich des Umfangs, unverändert bleibt.

Nichtsdestotrotz hat auf Ebene der vorliegenden Bauleitplanung eine umwelttechnische Untersuchung gemäß § 2a BauGB zu erfolgen, im Rahmen derer unter anderem auch eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorgenommen wird.

Eingriffe in das Schutzgut sind in der Regel im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen. Hierbei ist die Grundfläche multipliziert mit der festgesetzten Grundflächenzahl als Versiegelungsgrad zugrunde zu legen. Die anzurechnende Grundflächenzahl berücksichtigt dabei die mögliche Überschreitung um bis zu 50% bis zu einem maximalen Wert von 0,8 gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO.

Der detaillierte Umweltbericht, in dem die Umweltprüfung ausführlich gestaltet wird, wird Teil des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Anlagen:

  • Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Asphaltmischwerk“
  • Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplanes
  • Konzept des Durchführungsvertrages
  • Konzept der Planbegründung