Planungsdokumente: Gemeinde Glüsing- vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Asphaltmischwerk"

Begründung

1. Allgemeines

Die Gemeinde Glüsing beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Asphaltmischwerk“ im Sinne des § 12 BauGB zur planungsrechtlichen Ausweisung eines Sondergebietes und gemäß § 11 BauNVO zur planungsrechtlichen Sicherung eines bestehenden Asphaltmischwerkes.

Die Planung erfolgt auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 28.10.2019.

Der Bebauungsplan wird nach § 30 Abs. 1 BauGB im Standardverfahren aufgestellt.

Sämtliche Verfahrensschritte werden form- und fristgerecht gemäß BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Gemeinde Glüsing verfügt über keinen gültigen Flächennutzungsplan. Die Planung erfolgt auf Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 2, da die städtebauliche Ordnung auch ohne Flächennutzungsplan gewährleistet ist. Hierauf wird im Folgenden näher eingegangen.

Mit der vorliegenden Planung verfolgt die Gemeinde Glüsing das Ziel, das Betriebsgelände der Vereinigten Asphalt Mischwerke GmbH & Co KG vor dem Hintergrund der planungsrechtlichen Absicherung zu überplanen und weitestgehend im Bestand zu sichern, um so die künftige Betriebsentwicklung vor dem Hintergrund neuer Richtlinien und dem damit verbundenen Erfordernis zum Bau neuer baulicher Anlagen, welche ohne Bebauungsplan im Außenbereich nicht genehmigungsfähig sind, sicherstellen zu können.

2. Lage des Plangebietes

Übersichtskarte

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 3 „Asphaltmischwerk“ befindet sich südlich des Verkehrsweges "Glüsingerbergen" sowie östlich der "Wallener Au" im südöstlichen Bereich des Gemeindegebietes der Gemeinde Glüsing auf einer Fläche von rund 10 ha und umfasst dort das bestehende Betriebsgelände der Vereinigten Asphalt Mischwerke GmbH & Co KG.