Bebauungsplan Nr. 19 - 3. Änderung für den Bereich Neuhof 8

Aktuelle Mitteilung

Bebauungsplan Nr. 19- 3. Änderung für den Bereich Neuhof 8; Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Reinfeld für den Bereich zwischen der Mahlmannstraße und dem Neuhöfer Teich wird zum dritten Mal geändert. Die Änderung erfolgt im Bereich des Grundstücks an der Straße Neuhof 8. Der dort befindliche evangelische Kindergarten soll um eine Gruppe erweitert werden. Hierzu wird ein Neubau geplant - anschließend wird der jetzige Gebäudebestand abgerissen. Aus diesem Grunde ist eine Verschiebung und Vergrößerung des Baufeldes erforderlich / sinnvoll.

In seiner Sitzung am 29.01.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Reinfeld zum dritten Mal zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Neuhof 8. Ziel der Planänderung ist die Verschiebung und Vergrößerung des Baufeldes, um einen Ersatzneubau des Kindergartens auf demselben Grundstück zu ermöglichen. Die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung mit Legende und Textteil), sowie die dazugehörige Begründung wurden in derselben Sitzung vorgestellt und zur Auslegung bestimmt.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 14.03.2019 bis einschließlich 15.04.2019 im Rathaus der Stadt Reinfeld zur Einsichtnahme aus und werden in diesem Zeitraum auch auf der Webseite www.stadt-reinfeld.de bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das Landesportal "digitaler Atlas Nord / bob SH" einsehbar (als pdf).

Stellungnahmen können in diesem Zeitraum abgeben werden an die Stadt Reinfeld (H.), Der Bürgermeiser, Fachbereich Bau und Umwelt, Paul-von-Schoenaich-Straße 7, 23858 Reinfeld (H.). Gern auch per Email an sigrid.baeumker@stadt-reinfeld.de oder an info@bauleitplan-bornhoeved.de oder unter Nutzung des Landesportals.

Geltungsbereichsübersicht 19-3. Änderung (267.37 KB pdf)