Verordnung - Text Teil B
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Nach der Auslegung wurde der Plan noch einmal verändert, in dem das Baufenster geringfügig vergrößert wurde. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird eine erneute Auslegung durchgeführt für einen auf 2 Wochen verkürzten Zeitraum.
Die Unterlagen sind vom 20.06.2019 bis einschl. 05.07.2019 im Internet einsehbar und im Altbau des Reinfelder Rathauses, Paul-von-Schoenaich-Straße 14.
Der Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Reinfeld für den Bereich zwischen der Mahlmannstraße und dem Neuhöfer Teich wird zum dritten Mal geändert. Die Änderung erfolgt im Bereich des Grundstücks an der Straße Neuhof 8. Der dort befindliche evangelische Kindergarten soll um eine Gruppe erweitert werden. Hierzu wird ein Neubau geplant - anschließend wird der jetzige Gebäudebestand abgerissen. Aus diesem Grunde ist eine Verschiebung und Vergrößerung des Baufeldes erforderlich / sinnvoll.
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Hier finden Sie die Begründung als pdf-Dokument.
Hier finden Sie wichtige Unterlagen zu Untersuchungen etc.