Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes, Flächengröße

Das Änderungsgebiet liegt östlich des Stadtkerns der Stadt Kappeln im Ortsteil Ellenberg, östlich der Schlei und grenzt unmittelbar nordöstlich an die Straßenverkehrsfläche der B 203 (Flurstück 34), welche bis zur Mittelachse im Geltungsbereich des B-Plans liegt. Zudem grenzt ein kleiner Teil des Geltungsbereichs im Norden an die Ostseestraße (hier K 57).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile der Flurstücke 212 und 217 sowie vollständig das Flurstück 214, der Flur 4, Gemarkung Loitmark, Gemeinde Kappeln.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: durch die Flurstücke 219 und 223 (Feuerwehrweg),

Im Osten: durch das Flurstück 192/1 und Teilflächen des Flurstücks 214 (teilw. im Geltungsbereich) (offene Wiesenflächen)

Im Süden: durch die Borkumer Straße (Flurstück 108/4?) und Glücksburger Straße (Flurstück 212)

Im Westen: durch das Flurstück 112 (teilweise mit Pflanzen bestandenen Wiesenflächen)

(Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.)

Der Geltungsbereich weist eine Gesamtfläche von rund 1,74 ha auf.

5.2. Derzeitige Bebauungs- und Nutzungsstruktur im Änderungsgebiet und Umgebung

Der Geltungsbereich der hier vorliegenden 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 umfasst aktuell keine Bestandsbauten oder andere bauliche Anlagen. Nördlich des Plangebietes grenzt unmittelbar ein Feuerwehrweg, an welchen sich wiederum offene Wiesenflächen mit einem kleinen Gewässer und Regenrückhaltebecken anschließen. Nördlich davon befinden sich eine Wohnbebauung in mehrgeschossiger Zeilenbauweise und Einfamilienhäusern. Östlich des Plangebietes schließt ebenfalls eine Wohnbebauung in Form von Reihenhäusern an. Südöstlich der Borkumer Straße, durch welche das Plangebiet begrenzt wird, schließt sich eine kleinräumige mit Bäumen bestandene Fläche, sowie ein großmaßstäblicher Nahversorger mit vorgelagerter Stellplatzfläche an. Südwestlich der Glücksburger Straße, welche ebenfalls den Geltungsbereich begrenzt, verläuft die Bundesstraße B 203 welche in etwa 400 m Entfernung des Plangebietes die Schlei überquert.

Das Plangebiet selbst ist maßgeblich durch offene Wiesenflächen geprägt und weist vereinzelt Gehölze und Bäume auf.

5.3. Erschließung des Änderungsgebietes

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist durch die Borkumer Straße und die Glücksburger Straße gegeben, welche beide den Änderungsbereich im Südosten und Südwesten begrenzen und teilweise bestandskonform in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

In 250 bis 300 m Entfernung nördlich und nordwestlich des Änderungsbereiches befinden sich zudem zwei Bushaltestellen, die von den Buslinien 620, 710 und 711 angefahren werden. Eine fußläufige Anbindung des Gebietes an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist somit gegeben.