Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.5.4. Gestaltung von Mülltonnenabstellplätzen

Um den modernen Ansprüchen an eine sachgerechte Entsorgung von Abfällen gerecht zu werden, sind je Haushalt diverse Müllgefäße erforderlich, die bei Reihen- und Mehrfamilienhäusern in aller Regel ebenerdig in der Nähe der Eingangstür untergebracht werden. Um gestalterischen Fehlentwicklungen vorzubeugen, sollen diese in Gebäudeteile einbezogen oder aber eingehaust werden. Der Bebauungsplan setzt folgendes fest:

Mülltonnenabstellplätze sind gegen Einblicke abzuschirmen oder in Gebäudeteile (Garage, Carport, Wohngebäude etc.) einzubeziehen.(Textliche Festsetzung Nr. 7.5)

7. Ver- und Entsorgung

7.1. Oberflächenentwässerung

Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des vorliegenden Bebauungsplans, wurde ein Konzept zur Entwässerung des Plangebietes erarbeitet. Gemäß dieser Fachplanung erfolgt die Entwässerung innerhalb des Plangebietes in einem Trennsystem. Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt über die bestehende Schmutzwasserkanalisation. Die vorhandene Freigefälleleitungen verlaufen innerhalb des Feuerwehrweges, der sich nördlich des Plangebietes befindet.

Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers von den Straßen und Grundstücken erfolgt über die vorhandene Regenwasserkanalisation in der Borkumer Straße und dem Feuerwehrweg. Für die Rückhaltung und Reinigung wird das Wasser in die bestehenden Rückhaltebecken eingeleitet, die nördlich an das Plangebiet grenzen. Gemäß der Abwassersatzung der Gemeinde Kappeln besteht ein Anschlusszwang für die Ableitung des Niederschlagswassers.

Die Innerhalb der Bauflächen befindlichen Schmutz- und Regenwasserleitungen wurden auf Basis der ursprünglich für das Gebiet vorgesehenen Planung verlegt. Zwei Regenwasserleitungen befinden sich aufgrund der nun aktuellen Planung im Bereich der neu geplanten Gebäude. Diese Leitungen werden stillgelegt und durch neu herzustellende Regenwasserkanäle ersetzt.

Im Rahmen der Entwässerungsplanung wurde der ARW-1-Nachweis gemäß dem erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein“ erbracht. Das Einzugsgebiet für die Überprüfung der Wasserhaushaltsbilanz wurde abweichend von dem Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung festgelegt und die öffentlichen Erschließungsstraßen ausgeklammert, da an den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Zur Begünstigung der Regenrückhaltung, Verdunstung und Versickerung werden textliche Festsetzungen getroffen. (siehe Kap. 8)

Der Entwässerungsplanung liegen durchgeführten Bohrungen zu Grunde, anhand denen die Versickerungsfähigkeit des Bodens untersucht wurde. Wasser wurde hierbei bereits ab 0,10 m unter Gelände in wasserführenden Sandbänden angetroffen. Eine Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser ist aufgrund der angetroffenen Boden- und Grundwasserverhältnisse nicht möglich. Die im Rahmen der Voruntersuchung durchgeführten Bodenuntersuchungen nach LAGA waren unauffällig.