Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.5. Nach Naturschutzrecht geschützte Flächen und Biotope

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale sind durch die Festsetzungen der Bebauungsplanänderung nicht berührt.

Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine Biotopkartierung im Plangebiet vorgenommen, hierbei wurden Teilflächen als zu schützende Biotope identifiziert. Der Umgang mit diesen, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und der mögliche Ausgleich dieser Flächen wird derzeit mit den zuständigen Fachdienststellen abgestimmt.

4.2.6. Weitere Schutzgebiete

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks 'Schlei'.

Die vorliegende Planung und die Änderung des Bebauungsplans stehen den Schutzzielen des Naturparkes nicht entgegen.

4.2.7. Artenschutz

Hinweis: Im Rahmen des Planverfahrens wird eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im weiteren Verfahren vorliegen und in die Planunterlagen eingearbeitet.