Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 15. Änderung Flächennutzungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2 Darstellung der Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen, die für die vorliegende Planung von Bedeutung sind und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden

5.2.1 Fachgesetze und Vorgaben

Für die Aufstellung von Bauleitplänen ergibt sich gem. § 2 (4) Satz 1 BauGB, dass für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen ist, in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten sind. Der vorliegende Umweltfachbeitrag bildet einen Bestandteil der Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Weitere wichtige gesetzliche Grundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB)

Landesbauordnung (LBO)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Landeswaldgesetz (LWaldG)

Landeswassergesetz (LWasG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Landesdenkmalschutzgesetz (DSchG)

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchG) 

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG)

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)

Ziele und Inhalte des Umweltfachbeitrages

Diese sind die Einstellung der Umweltbelange in die Bauleitplanung und Vornahme einer Dokumentation der Ergebnisse einer fachlichen Prüfung. Dies erfolgt in Zuordnung der Bewertung nach Schutzgütern und den Fragestellungen für eine Darstellung und Bewertung nach § 2 a BauGB und Anlage 1 hierzu. Hieraus ergibt sich auch für den Umweltfachbeitrag eine Gliederung des Vorgehens und eine Abarbeitung von Prüffragen, die im Umfang für das hier vorliegende Vorhaben einer Gewerbeflächenentwicklung etwas weitreichend erscheinen mögen. Allerdings dokumentiert der Umweltfachbeitrag letztlich eine nachweisliche Auseinandersetzung in der rechtlich geforderten Tiefe und Breite für die Ebene der F-Planung und den entsprechenden Prüfpunkten.

Ein zentraler Begriff der Bewertung der ‚Erheblichkeit’ ist hierin nicht auf die Breite nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung beschränkt, sondern berücksichtigt erweiterte Umweltgesichtspunkte hinsichtlich für Mensch und Gesellschaft wichtiger Inhalte.

5.2.2 Fachpläne

Zielsetzungen mit möglichen Umweltbelangen bestehen in übergeordneten Planungen für das Plangebiet:

Landschaftsplan (Juli 2001) Als Fachplan Naturschutz weist dieser in seiner Bestandskarte für das Plangebiet Acker mit der vorhandenen Einfassung und Gliederung durch Knicks aus. In der Planungskarte erfolgt bereits eine Kennzeichnung für ein mögliches Gewerbegebiet, da seinerzeit die Entscheidung für die Realisierung des nördlich angrenzenden Gewerbegebietes auch noch nicht fest stand. Allerdings hat sich seitdem die Landschaft im Zuge des vierspurigen Ausbaus der B 404 zur A 21 verändert.

Gegenüber der letzten Darstellung im Landschaftsplan besteht insofern hinsichtlich der Gewerbeentwicklung keine Abweichung. Diese ist dann auch nicht gemäß § 9 Abs. 5 BNatSchG mit einer Begründung der Abweichung zu versehen.

Landesbiotopkartierung Südlich angrenzend an das Plangebiet befinden sich zwei als Artenreicher Steilhang (XHs) verzeichnete gesetzlich geschützte Biotope (Quelle: MELUND, 24.02.2021, siehe: http://zebis.landsh.de/webauswertung/index.xhtml).

Abb. 2: geschützte Biotope (gelb) aus Landesbiotopkartierung

Landesentwicklungsplan (2010)

1. Im Verlauf der Verkehrstrasse A 21 als Landesentwicklungsachse

2. Lage im Ländlichen Raum

Regionalplan Planungsraum III (2000)

Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung

(wie der gesamte Raum bis zur Ostseeküste)

Landschaftsrahmenplan Planungsraum II, gültig ab März/ Bekanntm. Juli 2020

Bestandteil als großräumiges Dichtezentrum Seeadlervorkommen

Biotopverbundplanung

Aus der Landes-Biotopverbund-Planung keine Betroffenheit für das Plangebiet (Stand Februar 2021).

Europäische Schutzgebiete

Nächst gelegene europäische Schutzgebiete befinden sich in einer Distanz von etwa 15 km in östlicher Richtung, u. a. am Großen Plöner See und unterliegen aus der vorliegenden Planung keiner vorstellbaren Beeinflussung.

Sonstige Schutzgebiete

Landschaftsschutzgebiet (LSG) östlich der Autobahntrasse: Bornhöveder Seenplatte auf dem Gebiet des Kreises Plön und die Alte Schwentine (Kührener Au) bis Kührener Brücke und Umgebung