Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit

Im Zuge dieses Planverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose durch die Dörries Schalltechnische Beratung GmbH erstellt, in dem die Auswirkungen durch das Gewerbe- und Sondergebiet auf die südlich der Feuerwehr gelegenen Wohngebäude untersucht wurden. Bei Errichtung des festgesetzten Schallschirmes (Lärmschutzwand) sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im Zuge der Planung können vorhandene Gehölzstrukturen und Gebäude zum Teil nicht erhalten werden. Um ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ausschließen zu können, sind folgende Bauzeiten zu berücksichtigen:

  • Gebäudeabriss in der Zeit vom 01. Dezember bis Ende Februar
  • Rodung des Gehölzbestandes (Ø < 50 cm) in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar

Zum Schutz der zu erhaltenden Gehölze und des angrenzenden Waldes ist während der Bau- und Erschließungsarbeiten die DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ vom Juli 2014 zu berücksichtigen. Diese beschreibt im einzelnen Möglichkeiten, die Bäume davor zu schützen, dass in ihrem Wurzelbereich:

  • das Erdreich abgetragen oder aufgefüllt wird
  • Baumaterialien gelagert, Maschinen, Fahrzeuge, Container oder Kräne abgestellt oder Baustelleneinrichtungen errichtet werden
  • bodenfeindliche Materialien wie zum Beispiel Streusalz, Kraftstoff, Zement und Heißbitumen gelagert oder aufgebracht werden
  • Fahrzeuge fahren und dabei die Wurzeln schwer verletzen
  • Wurzeln ausgerissen oder zerquetscht werden
  • Stamm oder Äste angefahren, angestoßen oder abgebrochen werden
  • die Rinde verletzt wird
  • die Blattmasse stark verringert wird

Im Hinblick auf das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ und den geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Verwendet werden sollte ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).

Schutzgut Fläche

  • Ein Großteil der Fläche wird durch die Feuerwehr bzw. vorhandene Gebäude genutzt und ist bereits versiegelt.
  • Vorhandene Gebäude werden z.T. erhalten und umgenutzt.

Schutzgut Boden

  • Der westliche Geltungsbereich ist bereits zu weiten Teilen durch Gebäude und Nebenanlagen des Feuerwehrstandortes versiegelt.
  • Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Gemeinde Damp verbreitet.
  • Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden erbracht.

Schutzgut Wasser

  • Berücksichtigung der Berechnung nach A-RW 1 in der verbindlichen Bauleitplanung.
  • Pflanzung von neuen Gehölzen zur Förderung der Verdunstung.

Schutzgut Klima/Luft

  • Schaffung neuer Grünstrukturen im Plangebiet.
  • Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Landschaft

  • Minimierung der Beeinträchtigungen des Waldes.
  • Beschränkung der hochbaulichen Anlagen auf bereits baulich genutzte Bereiche.
  • Eingrünung des neuen Parkplatzes mit Gehölzen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare, nicht weiter zu mindernde Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Ausgleichsfläche

Im nordöstlichen Plangebiet wird für den notwendigen Pkw-Parkplatz ein Teil einer Ausgleichsfläche für Eingriffe im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp überplant. Die Ausgleichsfläche wurde der natürlichen Sukzession überlassen. Zudem wurden Feldgehölze angelegt, die durch Wildschutzzäune gesichert sind. Diese befinden sich jedoch außerhalb des Plangebietes und werden nicht gerodet.

Der innerhalb des Plangebietes gelegene Teil der Ausgleichsfläche wird umgewidmet und der Ausgleich an einer anderen Stelle erbracht. Von der Planung sind insgesamt ca. 2.100 m² der Ausgleichsfläche betroffen. Die Ausgleichsfläche hat sich bereits über Jahre sukzessive entwickelt. Diese Entwicklungszeit ist bei der Umwidmung zu berücksichtigen. Gemäß Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist ein Zuschlag von 2 % pro Jahr seit Inkrafttreten der 1. Änderung des B-Planes Nr. 5/IV bei der Berechnung des Ersatzes anzusetzen. Da der B-Plan bereits 2007 in Kraft getreten ist, sind 15 Jahre Entwicklungszeit (= 30 % Zuschlag) anzurechnen. Daraus ergibt sich für die Umwidmung der Ausgleichsfläche ein Ersatz von insgesamt 2.730 m².

Der Ausgleich wird über ein Ökokonto erbracht. Dieses wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 19 konkret dargestellt.

ume

Im Plangebiet sowie im Geltungsbereich des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Thumby können für den Neubau der Zufahrt zum Parkplatz sowie für den Bau der aus immissionsschutzrechtlichen Gründen notwendigen Lärmschutzwand mehrere Bäume nicht erhalten werden. Die Zahl der Ersatzbäume wird über den Stammumfang in Anlehnung an die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 ermittelt. Da das Vorhaben durch die Gemeinde Damp vorgenommen wird, wird der Ausgleich, der für die Rodungen der Bäume im Thumbyer Gemeindegebiet notwendig wird, an dieser Stelle mit dargestellt.

GemeindeBaumartStammdurchmesserStammumfangErsatzbäume
ThmubyBerg-Ahornca. 45 cmca. 140 cm2
ThumbyBerg-Ahornca. 40 cmca. 125 cm2
ThumbyBerg-Ahornca. 30 cmca. 95 cm1
ThumbyBerg-Ahornca. 30 cmca. 95 cm1
ThumbyBerg-Ahornca. 40 cmca. 125 cm2
ThumbyEscheca. 50 cmca. 160 cm3
ThumbyEscheca. 40 cmca. 125 cm2
ThumbyEscheca. 40 cmca. 125 cm2
DampEscheca. 30 cmca. 95 cm1
DampEscheca. 40 cmca. 125 cm2
Gesamt18

Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Gemeindegebiet. Eine konkrete Darstellung ist dem B-Plan Nr. 19 zu entnehmen.

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Der Runderlass sieht als Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1 : 0,5 der Versiegelung vor, wenn die Fläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz aufweist. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 19 wird das Maß der baulichen Nutzung für die Fläche für Gemeinbedarf mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Diese zulässige Grundfläche darf durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 (= 80 % Versiegelung) überschritten werden.

Der Parkplatz wird im parallel aufgestellten B-Plan als vollständig versiegelte Verkehrsfläche berücksichtigt.

Entsprechend der Bilanzierung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 19 wird durch diese Bauleitplanung eine maximal Neuversiegelung von 2.113 m² ermöglicht. Dies führt bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die neu versiegelten Flächen zu einem Ausgleichserfordernis von 2.113 m² x 0,5 = 1.057 m².

Ein zusätzliches Ausgleichserfordernis besteht für die Neuversiegelungen, die für den Bau der Zufahrt im Gemeindegebiet Thumby verursacht werden. Am Waldrand ist hier die Herstellung einer ca. 215 m² großen Verkehrsfläche vorgesehen. Eine Fläche 70 m² ist bereits versiegelt, wodurch ca. 145 m² Neuversiegelung notwendig werden.

Für das gesamte Vorhaben ergibt sich somit ein notwendiger Gesamtausgleich von 1.057 m² (B-Plan 19 Damp) + 145 m² (B-Plan 2 Thumby) = 1.202 m².

Der Ausgleich für die im Plangebiet vorgenommenen Neuversiegelungen erfolgt über das Ökokonto Brodersby-2 der Fa. ecodots GmbH, welches beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Brodersby-2 geführt wird.

4 standortalternativen

Die Feuerwehr der Gemeinde Damp ist bereits im Plangebiet ansässig und große Teile des Plangebietes sind durch Gebäude und Stellflächen versiegelt. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus ist erst vor wenigen Jahren in ehrenamtlicher Leistung umfangreich in Stand gesetzt worden, weswegen weiterhin eine (Teil-)Nutzung erfolgen soll. Der Standort ist verkehrsgünstig an der Landesstraße 26 sowie der Kreisstraße 61 gelegen und ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit des gesamten Gemeindegebietes, weswegen die Gemeinde einen Erhalt am bestandenen Standort befürwortet.

Die Gemeinde hat dennoch auch alternative Standorte im Gemeindegebiet geprüft. Hierbei wurden folgende Parameter zugrunde gelegt.

Da fast alle ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Damp in Vogelsang-Grünholz bzw. den Außenbereichssiedlungen Pommerby und Schwastrum wohnen, scheidet ein Standort in der Nähe des Ostseebades Damp aus. Die erforderlichen Einsatzzeiten wären hierbei nicht einzuhalten. Zudem soll der Bereich des Ostseebades den touristischen und gesundheitlichen Entwicklungen vorbehalten bleiben.

Weiterhin soll der Standort eines Feuerwehrgerätehauses nicht abgelegen im Außenbereich angesiedelt werden, sondern als Bestandteil der gemeindlichen Infrastruktur im oder am Rande der vorhandenen Siedlungsbereiche liegen. Insofern scheiden auch Standorte in Pommerby oder Schwastrum für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses aus.

Im Norden und Osten grenzt der Siedlungsbereich der Ortslage Vogelsang-Grünholz unmittelbar an die Gemeindegrenze zu der Gemeinde Thumby, so dass hier ebenfalls keine Standorte denkbar sind.

Diese Parameter vorausgesetzt sind aus der Sicht der Gemeinde Damp lediglich drei Standorte für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu prüfen. Zum einen die vorhandene Siedlungslücke zwischen den Ortsteilen Vogelsang-Grünholz und Pommerby am Pommerbyer Weg. Dieser Standort wäre zumindest siedlungsstrukturell eingebunden, ist aber verkehrstechnisch deutlich schlechter zu beurteilen als der vorhandene Standort des Feuerwehrgerätehauses. Der Weg zum Ostseebad (und den meisten anderen Einsatzorten) würde sich um ca. 800 m verlängern und würde durch den gesamten Siedlungsbereich des Ortsteiles Vogelsang-Grünholz führen. Zudem sind auch an diesem Standort immissionsschutzrechtliche Probleme in Bezug auf die angrenzenden Wohngebiete zu erwarten.

Der zweite alternative Standort befindet sich östlich der Straße Holzschicht im Anschluss an die dort vorhandene Bebauung. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp als Wohnbaufläche dargestellt und soll mittelfristig für die weitere wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde zur Verfügung stehen. Hierzu hat die Gemeinde bereits erste Planungskonzepte erstellen lassen. Die geplante Entwicklung soll nicht durch den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zukünftig erschwert werden. Zudem ist auch dieser Standort verkehrstechnisch schlechter zu beurteilen als der vorhandene Standort des Feuerwehrgerätehauses.

Der dritte geprüfte Standort befindet sich an der Landesstraße L 26 gegenüber dem neuen Baugebiet 'Büsenteich' am südöstlichen Ortsausgang. Dieser Standort ist siedlungsstrukturell deutlich schlechter zu beurteilen, da er einen neuen Siedlungsansatz auf der Ostseite der Landesstraße begründen würde. Die Lücke zum bestehenden Siedlungsbereich auf dieser Straßenseite kann aufgrund der vorhandenen Waldflächen hier nicht geschlossen werden. Immissionsschutzrechtlich sind in etwa die gleichen Voraussetzungen gegeben, wie an den anderen Standorten.

Abbildung der geprüften Standortalternativen

An allen alternativen Standorten sind deutlich höhere Versiegelungswerte zu erwarten, da keine bereits baulich genutzten Flächen überplant werden könnten. Neben den Bodenversiegelungen haben auch die alternativen Standorte weitere Beeinträchtigungen der Umwelt, wie zum Beispiel Veränderung des Landschaftsbildes oder Eingriffe in den Wasserhaushalt zur Folge. Zudem ergeben sich am bestehenden Standort Synergieeffekte mit dem gemeindlichen Bauhof (z.B. Nutzung von Sozialräumen, Lagerflächen und Stellplätzen), die bei den alternativen Standorten nicht vorhanden wären.