Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III

Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) weist der Gemeinde Damp eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Die Gemeinden mit einer ergänzenden, überörtlichen Versorgungsfunktion sollen sich unterhalb der Ebene der ländlichen Zentralorte stärker entwickeln als andere nicht zentralörtlich eingestufte Gemeinden.

Zudem befinden sich große Teile der Gemeinde Damp im einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp stellt das Plangebiet im Südwesten als Fläche für Gemeinbedarf (hier: Feuerwehr) dar. Das östlich angrenzende Flurstück ist als Wohnbaufläche dargestellt. Die Ausgleichsfläche im Nordosten ist als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Fläche für den Gemeinbedarf ‚Feuerwehr und Bauhof‘ festgesetzt. Der nordöstliche Geltungsbereich ist als Verkehrsfläche vorgesehen. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III

Im Landschaftsrahmenplan (LRP) für den (neuen) Planungsraum II (2020) sind in den Karten 1, 2 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen vorhanden.