Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Im westlichen Geltungsbereich befindet sich das Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Damp samt der dazugehörigen Zufahrt und Stellflächen. In diesem Bereich ist auch der Bauhof der Gemeinde Damp angesiedelt. Große Teile des ca. 2.700 m² großen Grundstückes sind bereits versiegelt. Im Südosten steht ein weiteres Gebäude, das zu Wohnzwecken genutzt wird. Im Nordosten des Plangebiets befindet sich, etwas tiefer gelegen, eine Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befinden sich ca. 2.100 m² der Ausgleichsfläche. Diese Fläche wurde der Sukzession (der natürlichen Entwicklung) überlassen. Zum westlichen Geltungsbereich hin ist eine flache Böschung vorhanden, an der überwiegend Brombeere wächst. Zu den südlich angrenzenden Gartenflächen hin befindet sich ebenfalls eine Böschung, an der Hainbuche und Feld-Ahorn stocken. Im westlichen Geltungsbereich verläuft die Landesstraße L 26.

Außerhalb des Geltungsbereiches liegt im Norden eine Waldfläche, in der vorwiegend Esche und Berg-Ahorn stocken. Diese Waldfläche befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Thumby. Nördlich der Waldfläche verläuft die Kreisstraße 61. Im Nordosten befindet sich die Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp, die mit mehreren Gehölzinseln bepflanzt und insgesamt der Sukzession überlassen worden ist.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat am 09.09.2019 die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen