Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71 Stadt Schleswig

Begründung

3 Planinhalt und Festsetzungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Art der baulichen Nutzung wird nicht verändert. Es bleibt bei der Festsetzung als Sondergebiet 'Großflächiger Einzelhandel' gem. § 11 Abs. 3 BauNVO. Das Sondergebiet wird lediglich nach Süden bzw. Südosten erweitert.

3.2 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet wird ebenfalls nicht verändert. Es bleibt bei einer Grundflächenzahl von 0,8 sowie der Zulässigkeit von max. 2 Vollgeschossen.