Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71 Stadt Schleswig

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 aufgestellt. Sie trifft innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,76 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Der im Plangebiet ansässige Sportgerätehandel hat sich zu einem der führenden Händler für Sport- und Fitnessgeräte in Deutschland entwickelt. Im Zuge dieser Entwicklung stieg auch die Anzahl der am Standort Schleswig beschäftigten Mitarbeiter. Dadurch hat sich v.a. der Bedarf an Stellplätzen für die Mitarbeiter so stark erhöht, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Flächen nicht mehr ausreichen. Zudem ist das Unternehmen bestrebt, seinen Mitarbeitern ein modernes, gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu bieten. Hierzu zählt u.a. auch ein Außenbereich, der zum Verweilen aber auch zum Arbeiten im Freien anregt. Daher wurde auf der Ostseite des Gebäude eine größere Mitarbeiterterrasse (Holzdeck) sowie ein kleiner Park mit einzelnen Sitzmöglichkeiten angelegt.

Im Süden des Plangebietes sieht der gültige Bebauungsplan eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vor. Hier war eine flächendeckende Anpflanzung mit bodenständigen Bäumen sowie Sträuchern an den Rändern vorgesehen. Eine ca. 600 m² große Fläche hiervon wurde jedoch nie umgesetzt sondern wird schon seit vielen Jahren als Stellplatzfläche in wassergebundener Form genutzt. Diesbezüglich soll die vorhandene Nutzung nun planungsrechtlich gesichert werden. Die südlich angrenzenden Flächen wurden gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes entwickelt, so dass dort nun eine Waldfläche entstanden ist.

Wesentliches Planungsziel ist die Sicherung und Entwicklung des bestehenden, überregional bedeutsamen Sportgerätehandels am Standort an der Flensburger Straße.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss der vorhandene Bebauungsplan in folgenden Bereichen angepasst werden:

  • Das Sondergebiet wird im Süden um ca. 600 m² vergrößert (bisher Fläche für Maßnahmen).
  • Das Sondergebiet wird im Südosten um ca. 625 m² vergrößert (bisher Mischgebiet).
  • Das Sondergebiet wird im Osten um ca. 40 m² vergrößert (bisher Mischgebiet).
  • Die Baugrenze wird im Osten (im Bereich der Terrasse) um ca. 3 m aufgeweitet.
  • Das bisherige Mischgebiet wird im Osten auf einer Fläche von ca. 825 m² in eine Grünfläche umgewandelt.
  • Im Osten entfällt auf einer Fläche von ca. 1.490 m² eine Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.
  • Entlang der Straße 'Schliekieker' entfällt auf einer Fläche von ca. 305 m² eine Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.
  • Zu der Waldfläche im Süden wird der 30 m breite Waldabstandsstreifen in die Planzeichnung übernommen und die Baugrenze an diesen Abstand angepasst.

3 Planinhalt und Festsetzungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Art der baulichen Nutzung wird nicht verändert. Es bleibt bei der Festsetzung als Sondergebiet 'Großflächiger Einzelhandel' gem. § 11 Abs. 3 BauNVO. Das Sondergebiet wird lediglich nach Süden bzw. Südosten erweitert.