Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71 Stadt Schleswig

Begründung

1.2 Bestand

Im Plangebiet befindet sich bereits seit vielen Jahren ein Sportgerätehandel einschl. der erforderlich Stellplätze. Die Stellplätze, die vollständig mit Rasengittersteinen bzw. mit Schotter hergestellt sind, befinden sich nördlich, westlich und südlich des Gebäudes. Der Höhenunterschied zwischen der Grundstückszufahrt im Nordwesten und den Stellplätzen im Süden beträgt ca. 3,0 m. Östlich des Gebäudes wurde eine Terrasse für die Mitarbeiter sowie ein kleiner Park angelegt. Entlang der Flensburger Straße stockt eine Baumreihe aus Linden, Erlen und Eschen.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der aktuell gültigen Fassung.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat am 04.05.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 beschlossen. Die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:

  • Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung.
  • Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten sind.

Die vorgenannten Voraussetzungen liegen für diese Änderung des Bebauungsplanes vor.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 aufgestellt. Sie trifft innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,76 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Der im Plangebiet ansässige Sportgerätehandel hat sich zu einem der führenden Händler für Sport- und Fitnessgeräte in Deutschland entwickelt. Im Zuge dieser Entwicklung stieg auch die Anzahl der am Standort Schleswig beschäftigten Mitarbeiter. Dadurch hat sich v.a. der Bedarf an Stellplätzen für die Mitarbeiter so stark erhöht, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Flächen nicht mehr ausreichen. Zudem ist das Unternehmen bestrebt, seinen Mitarbeitern ein modernes, gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu bieten. Hierzu zählt u.a. auch ein Außenbereich, der zum Verweilen aber auch zum Arbeiten im Freien anregt. Daher wurde auf der Ostseite des Gebäude eine größere Mitarbeiterterrasse (Holzdeck) sowie ein kleiner Park mit einzelnen Sitzmöglichkeiten angelegt.

Im Süden des Plangebietes sieht der gültige Bebauungsplan eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vor. Hier war eine flächendeckende Anpflanzung mit bodenständigen Bäumen sowie Sträuchern an den Rändern vorgesehen. Eine ca. 600 m² große Fläche hiervon wurde jedoch nie umgesetzt sondern wird schon seit vielen Jahren als Stellplatzfläche in wassergebundener Form genutzt. Diesbezüglich soll die vorhandene Nutzung nun planungsrechtlich gesichert werden. Die südlich angrenzenden Flächen wurden gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes entwickelt, so dass dort nun eine Waldfläche entstanden ist.

Wesentliches Planungsziel ist die Sicherung und Entwicklung des bestehenden, überregional bedeutsamen Sportgerätehandels am Standort an der Flensburger Straße.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss der vorhandene Bebauungsplan in folgenden Bereichen angepasst werden:

  • Das Sondergebiet wird im Süden um ca. 600 m² vergrößert (bisher Fläche für Maßnahmen).
  • Das Sondergebiet wird im Südosten um ca. 625 m² vergrößert (bisher Mischgebiet).
  • Das Sondergebiet wird im Osten um ca. 40 m² vergrößert (bisher Mischgebiet).
  • Die Baugrenze wird im Osten (im Bereich der Terrasse) um ca. 3 m aufgeweitet.
  • Das bisherige Mischgebiet wird im Osten auf einer Fläche von ca. 825 m² in eine Grünfläche umgewandelt.
  • Im Osten entfällt auf einer Fläche von ca. 1.490 m² eine Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.
  • Entlang der Straße 'Schliekieker' entfällt auf einer Fläche von ca. 305 m² eine Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.
  • Zu der Waldfläche im Süden wird der 30 m breite Waldabstandsstreifen in die Planzeichnung übernommen und die Baugrenze an diesen Abstand angepasst.