Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"

Textliche Festsetzungen

4. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

Je Wohneinheit sind mindestens 2 Stellplätze innerhalb der Grundstücksfläche vorzuhalten.

5. Von Bebauung freizuhaltende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)

Die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Hausgärten“ sind von Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sowie von überdachten Stellplätzen und Garagen freizuhalten.

6. Aufschüttungen und Abgrabungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)

Aufschüttungen und Abgrabungen sind im gesamten Geltungsbereich ausschließlich zugunsten von Terrassen, Wintergärten und anderen untergeordneten Baukörpern bis maximal 60 m² je Baugrundstück zulässig.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind maximal in der notwendigen Höhe zulässig, um Terrassen, Wintergärten und andere untergeordnete Baukörper, an die Höhe der Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens anzupassen.