Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3. Bestandssituation und räumliche Analyse

Für das Plangebiet wurde im Jahr 1991 ein Bebauungsplan aufgestellt, der bereits damals die städtebauliche Struktur des Gebietes erhalten sollte. Aufgrund der Lage des Plangebietes direkt an der Küste der Ostsee mit Strandabschnitten und einfachen Zugängen zum Wasser, war es das Ziel der Planaufstellung, die Entwicklung des Gebietes städtebaulich verträglich zu steuern.

Abbildung 7: Luftbild des Geltungsbereiches

Das Plangebiet ist so gut wie vollständig bebaut. Die Bebauung besteht ausschließlich aus Einzelhäusern in offener Bauweise.

Innerhalb des Plangebietes lassen sich im Wesentlichen zwei unterschiedliche Quartiere identifizieren. Der überwiegende Teil im Nordwesten ist durch eine Bungalowbebauung geprägt, die ein sehr homogenes städtebauliches Bild darstellt. Zum Teil sind in den letzten Jahren Neubauten entstanden, die sich mit moderner Architektur sehr gut in das Gebiet einfügen. Vereinzelt ist es zu baulichen Veränderungen gekommen, die dem Gebietscharakter widersprechen.

Abbildung 8: Gebietstypische Bebauung Abbildung 9: Einfügen von Neubauten

Zwischen den Straße Wittenhörn und Strandstraße ist eine Mischung aus individuellen Einzelhäusern entstanden. Sie weisen in Ausführung, Gestaltung und Material große Unterschiede auf, umfassen jedoch nur eine kleine Anzahl. Die Grundstücke bieten einen direkten Blick zur Ostsee und sind sehr groß mit zum Teil über 1.500 m².

Abbildung 10: Reetdachhaus Abbildung 11: Verputztes Haus mit Walmdach

Die innere Erschließung des Gebietes ist durch zwei kleine Stichstraßen gegeben und sehr ruhig. Der Verkehr wird gemischt geführt. Im Süden befindet sich eine Wendemöglichkeit mit einigen Parkplätzen.

Die Einfriedungen entlang der schmalen Straßenräume tragen wesentlich zum grünen Charakter des Gebietes bei.

Abbildung 12: Einfriedungen Abbildung 13: Wendemöglichkeit

Über das Plangebiet verteilt verfügen die meisten Grundstücke über Schuppen, Garagen, Carports und andere Nebenanlagen.

4. Konzept und Festsetzungen

4.1. Konzept zur weiteren Entwicklung

Der Plangeltungsbereich ist bereits fast vollständig bebaut. Die jetzt getroffenen Festsetzungen gehen weitestgehend auf den Bestand ein und ermöglichen gleichzeitig eine zukünftig geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes. Es wird eine behutsame Nachverdichtung ermöglicht, wobei die großzügigen Grundstücke erhalten bleiben.

Die unterschiedlichen Bebauungstypen, die den Charakter des Gebietes prägen, werden durch örtliche Bauvorschriften auch in Zukunft erhalten bleiben. Außer der ortstypischen Fassadengestaltung, stellen Bauvorschriften zur Dachform sicher, dass im Falle von Neubauten keine Gebäudekubaturen entstehen, die den Bestandsgebäuden unverhältnismäßig gegenüber stehen.

Zur besseren Lesbarkeit und um den unterschiedlichen Bebauungstypen gerecht werden zu können, ist der Plangeltungsbereich in mehrere Teilgebiete untergliedert.