Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes 3.5 der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, südlich K29/Bahnhofstraße, nordwestlich Dorfstraße, Wohngebiet Stübkamp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.30          Grenzen des Plangeltungsbereiches

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 3.5 wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten

Durch die südwestliche Grenze des Bebauungsplanes Nr. 3.4.

Im Südosten

Durch die Dorfstraße und deren Verlängerung.

Im Südwesten

Durch die südwestliche Grenze des Flurstückes 40/3, im Abstand von ca. 20-45m

Im Nordwesten

Durch die mittlere Straßenbegrenzung der K 29/Bahnhofstraße.

2.40          Flächenbilanz

Das Plangebiet umfasst insgesamt folgende ausgewiesene Einzel- und Gesamtflächen:

                  Allgemeines Wohngebiet                                         11.700 m²                

                  Grünfläche öffentlich                                                  2.500 m²

                  Grünfläche privat                                                           450 m²

                  Verkehrsfläche                                                           1.800 m²

                  _____________________________________________________________

                  Gesamtfläche des Plangeltungsbereiches             16.450 m²                  ______________________________________________________________

                                                                            

3.00        Begründung für die Aufstellung, Ziele und Inhalt der Planung

                  Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erstellt die Gemeinde Bauleitpläne in eigener Verantwortung sobald und soweit es erforderlich ist.

                  Folgende Gründe und Ziele veranlassten die Erstellung des Bebauungsplanes  Nr. 3.5 :

Zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfes wird Bauland benötigt. Um den Belangen der Bevölkerung gerecht zu werden, möchte die Gemeinde Barsbüttel durch die Aufstellung des Bebauungsplanes neue Wohnbauflächen schaffen.

Der Plangeltungsbereich soll als allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Geplant sind 18 neue Baugrundstücke, als Abrundung zum Bebauungsplan Nr. 3.4.

Die Vergabe der Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 3.5 soll erst nach Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 3.4 erfolgen, jedoch soll aus wirtschaftlichen Gründen die Grunderschließung (Ringleitungen) in einem Zuge erfolgen.