Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes 3.5 der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, südlich K29/Bahnhofstraße, nordwestlich Dorfstraße, Wohngebiet Stübkamp"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.00       Lärmschutz

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.4 wurde bereits im früheren Verfahrensschritt eine detaillierte Lärmuntersuchung durchgeführt.

Die Lärmtechnische Untersuchung wurde mit Stand vom 16. Dezember 2011 neu gefasst und ergänzt um die Untersuchung eines Metall verarbeitenden Gewerbebetriebes auf der östlichen Seite des Plangeltungsbereiches.

Es liegen Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm und durch den Metall verarbeitenden Gewerbebetrieb vor. Diese Belastungen wurden berücksichtigt durch Festsetzung der Lärmpegelbereiche in der Planzeichnung und durch detaillierte textliche Festsetzungen zur Grundrissgestaltung und zum baulichen Schutz.

Der Metall verarbeitende Betrieb beeinträchtigt nur ganz geringfügig den östlichen Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3.4. Beeinträchtigungen für den Bebauungsplan Nr. 3.5 liegen nicht vor.

Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm auf der K 29/Bahnhofstraße liegen in gleicher Größenordnung wie beim Bebauungsplan Nr. 3.4 vor. Insofern erübrigt sich eine erneute lärmtechnische Untersuchung. Die Festsetzungen,  entsprechend der lärmtechnischen Untersuchung aus dem Bebauungsplan Nr. 3.4, werden übernommen.

Die Lärmuntersuchung des Bebauungsplanes Nr. 3.4 wird auch hier Bestandteil der Begründung und wird den Originalausfertigungen als Anlage beigefügt.

8.00        Geruchsimmissionen

Zum Bebauungsplan Nr. 3.4 wurde bereits im ersten Verfahrenschritt eine Untersuchung der Geruchsimmissionen durchgeführt. Aufgrund des langen Zeitraums und Veränderung der gesetzlichen Grundlagen wurde bei der Landwirtschaftkammer eine neue Immissionsschutzstellungnahme in Auftrag gegeben.

Für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3.4 liegen die ermittelten Kennwerte für Jahresgeruchsstunden im untersuchten Bereich zwischen 1,9 % und 7,7 %. Somit wird für die geplante Wohnbebauung die nach GIRL geforderte Geruchsstundenbelastung von 10 % deutlich eingehalten. Nach Aussage der Landwirtschaftskammer bestehen gegenüber der Ausweisung des Bebauungs-planes Nr. 3.4 der Gemeinde Barsbüttel im Ortsteil Stemwarde als Allgemeines Wohngebiet keine Bedenken.

Da sich der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3.5 von den Immissionsorten weiter entfernt befindet, treffen die Aussagen der Untersuchung der Landwirtschaftskammer auch für diesen Bereich zu, sodass keine Bedenken bestehen gegen die Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 3.5 der Gemeinde, im Ortsteil Stemwarde, als allgemeines Wohngebiet.

Die Geruchsimmissionsschutz-Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 3.4 gilt auch für den Bebauungsplan Nr. 3.5 der Gemeinde Barsbüttel und ist Bestandteil der Begründung und wird den Originalausfertigungen als Anlage beigefügt.

9.00        Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens

Ein Ausbau auf der vg. Fläche von öffentlichen Verkehrsflächen und sonstigen Ver- und Entsorgungsanlagen ist erforderlich.

Die überschlägigen Kosten für den Ausbau und die Erschließung betragen ca.:

Straßenbau                                                               100.000,00 Euro

Schmutzwasserkanalisation                                      50.000,00 Euro

Regenwasserentsorgung                                           50.000,00 Euro

Beleuchtung                                                               10.000,00 Euro

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Gesamtkosten                                                          210.000,00 Euro

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