Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes 3.5 der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, südlich K29/Bahnhofstraße, nordwestlich Dorfstraße, Wohngebiet Stübkamp"

Verordnung - Text Teil B

7.00     Nebenanlagen, Stellplätze, Carports, Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 und § 14 Abs. 1 BauNVO)

7.10     Innerhalb der Bereiche zwischen den öffentlichen Verkehrsflächen und den jeweiligen vorderen Baugrenzen (Vorgärten) ist die Errichtung von Nebenanlagen i. S. des § 14 Abs. 1 BauNVO, Carports und Garagen unzulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind zulässig.

7.20     Garagen, Carports und Stellplätze sind nur bis zur hinteren Baugrenze und deren auf die seitlichen Grundstücksgrenzen projizierten Verlängerungen zulässig.

7.30     Nebenanlagen, Zufahrten, Stellplätze, Carports und Garagen sind in allen Grünflächen unzulässig.

8.00     Grünordnerische Belange

8.10      Gesetzlich geschützte Knicks (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i. V. m. § 21 Abs. 1 LNatSchG)

8.11     Für zu erhaltende Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleiben. Vorhandene Lücken im Gehölzbestand der zu erhaltenden Knicks sind durch heimische, knicktypische Arten zu schließen.

8.12     Leitungsquerungen und Zugänge zur Dorfstraße im Bereich des Knicks sind ausgeschlossen. Künftige Einfriedungen entlang des Knicks sind in einem Abstand zum Wallfuß von mind. 1 m vorzunehmen. Zäune innerhalb des Knicks sind nicht zulässig.

8.13     Innerhalb der privaten Knickschutzstreifen sind das Relief und der Boden zu erhalten. Höhenveränderungen, Bodenverdichtungen und -versiegelungen sowie jeglicher Bau-, Fahr- und Lagerbetrieb sind nicht zulässig. Bauliche Anlagen und Nebenanlagen sowie verfahrensfreie Bauvorhaben sind im  Knickschutzstreifen nicht zulässig.

8.14     Mit Baubeginn sind die privaten Knickschutzstreifen gegenüber den Bauflächen durch Schutzzäune abzugrenzen und durch geeignete Schutzmaßnahmen zu sichern.