Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes 3.5 der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, südlich K29/Bahnhofstraße, nordwestlich Dorfstraße, Wohngebiet Stübkamp"

Verordnung - Text Teil B

10.10    Sockelhöhen

Die Sockelhöhen aller baulichen Anlagen (Sockelhöhe = Oberkante Erdgeschoss-Fertigfußboden der baulichen Anlagen) müssen mindestens 0,2 m und dürfen höchstens 0,5 m über der vorhandenen durchschnittlichen Höhe des angrenzenden Straßenabschnittes  liegen.

10.20    Firsthöhe

Die Firsthöhe darf 9,00 m über der Höhe des angrenzenden Straßenabschnittes nicht überschreiten.

10.30    Dachneigungen/Dachformen

Neben den festgesetzten Dachneigungen sind Dachanbauten, Dachabschleppungen, Walme und untergeordneter Giebel mit anderen Neigungen zulässig.

Bei Carports, Garagen und Nebengebäuden sind neben den ausgewiesenen Dachneigungen auch andere Dachneigungen zulässig.

Pultdächer sind unzulässig.