Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - ehemaliges Bundeswehr-Lager -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Bauliche Veränderungen und Eingriffe in den Biotopbestand

Das Sondergebiet liegt in Bereichen mit geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Die Baugrenzen und die Baulinien werden entsprechend dem Bestand festgesetzt.

Im Sondergebiet wird die Errichtung von Containern erfolgen. Hierdurch werden Flächen mit geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz in Anspruch genommen. Diese zusätzlichen Übungseinrichtungen werden nicht fest installiert, aber längerfristig an einer Stelle stehen.

Die Nassgrünlandflächen liegen außerhalb des Sondergebietes. Diese gesetzlich geschützten Biotope sind zu erhalten. Das Aufstellen von Containern in diesen Bereichen ist nicht zulässig.

Aufgrund des Waldabstandes nach § 24 LWaldG ist ein Waldeingriff nicht vollständig vermeidbar. Die Planung ist jedoch so ausgerichtet, dass Waldeingriffe sehr wesentlich vermieden werden können. Dennoch sind in einzelnen Bereichen zur Herstellung des Waldabstandes Waldumwandlungen erforderlich. Davon betroffene Waldflächen weisen eine relativ geringe Strukturvielfalt und Naturnähe auf. Als Ausgleich werden Flächen im Plangebiet neu aufgeforstet.

Auswirkungen durch den BOS-Übungsbetrieb

Von dem BOS-Übungsbetrieb gehen Wirkungen von dem Gebrauch von Schusswaffen, Kommandorufen und Fahrzeugbewegungen, auch durch den An- und Abtransport der Teilnehmer, aus.

Übungen mit Schusswaffengebrauch finden ausschließlich mit Übungsmunition statt. Diese ist gegenüber herkömmlicher Munition nach Aussagen der Polizeileitung wesentlich leiser (Fx-Üb-Mun).

Die angrenzend an das Plangebiet liegende Standortschießanlage der Bundeswehr wird regelmäßig genutzt. Es wird in der Regel scharfe Munition verwendet. Von dem Gelände geht bei Übungsbetrieb aufgrund der Knalleffekte eine deutliche Belästigung aus. Die Standortschießanlage ist hinsichtlich des Wirkungsfaktors Schallemissionen als deutliche Vorbelastung zu werten.

Gegenüber der militärischen Schießanlage sind die Schallimmissionen durch Übungsbetrieb durch BOS vernachlässigbar.

Auswirkungen der Lagernutzung

Die Durchführung der Ein- und Auslagerung der Güter und Geräte soll sich auf solche Güter begrenzen, die einen geringen Güterumschlag haben. Fahrzeuge sollen nur zu bestimmten Zeiten eingelagert werden dürfen. Reparaturarbeiten aller Art an Lagergütern sind unzulässig. Die Frequentierung mit Fahrzeugen ist daher insgesamt wenig intensiv, aber saisonal unterschiedlich. Die Anlieferung der Lager erfolgt außerhalb der Übungszeiten durch BOS und findet auch nicht an Tagen mit größeren Übungen statt.