Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Allgemeines

1.1. Gründe und Planerfordernis

Durch die räumliche Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zu Hamburg ist die Gemeinde Barsbüttel ein beliebter Wohnstandort mit einem stabilen und stetigen Bevölkerungswachstum.

Mit dem Wachstum der Bevölkerung gehen neue Herausforderungen hinsichtlich der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge einher.

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung aus dem Jahr 2016 zeigt, dass im Bereich der Kinderbetreuung das Angebot in der Gemeinde Barsbüttel bereits heute ausgelastet ist. So besteht in Zukunft ein erhöhter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Als konkrete Handlungsempfehlungen werden der Ausbau des Tagespflegeangebotes sowie die Erweiterung des institutionellen Betreuungsangebotes für 0-3-Jährige ausgesprochen. Für die Gruppe der 3-6 Jährigen wird ab 2018 ein erhebliches Defizit im Betreuungsangebot prognostiziert. Auch hier wird die institutionelle Erweiterung des Angebotes an Betreuungsplätzen empfohlen. Da die vorhandenen Kindertagesstätten keine nennenswerten Erweiterungsmöglichkeiten bieten, wurde ein neuer Standort in einem Gebiet geprüft, welches bisher keine wohnortnahe Kinderbetreuung aufweist. Die Gemeinde möchte dort einen Bebauungsplan aufstellen, welcher die planrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte schafft, um die Kapazitäten in der Kinderbetreuung zu erweitern und langfristig sicherzustellen. Hierzu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

1.2. Formelle Gründe für die Durchführung des Änderungsverfahrens

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel stellt gemäß § 5 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist es erforderlich, die Darstellung für den Geltungsbereich der Änderung zu überarbeiten.

Der Änderungsbereich soll durch den verbindlichen Bebauungsplan Nr. 1.55 konkretisiert werden. Die Aufstellungsbeschlüsse für diese Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den Bebauungsplan Nr. 1.55 wurden am 24.11.2016 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB fand für beide Verfahren parallel im Zeitraum vom 06.03.2017 bis 07.04.2017 statt.