Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3. Orts- und Landschaftsbild

Das derzeitige Erscheinungsbild des Plangebietes ist das Ergebnis der Nutzung durch den Menschen. Geformt ist das Gebiet als südlicher Siedlungsrand des Hauptortes Barsbüttel. Die nördliche Umgebung ist durch Einfamilien- und Doppelhausbebauung geprägt. Dieses weitläufige Wohngebiet umfasst weitestgehend eingeschossige Bebauung. Lediglich das gewerblich genutzte Gebäude südlich der Straße „An der Barsbek“ und nordwestlich des Plangebietes weist eine 3-geschossige Bebauung auf. Die südliche Umgebung umfasst einen öffentlichen Grünzug und südlich dessen das Autobahnkreuz Hamburg-Ost als raumintensive Infrastruktur. Hinter dem Waldstück im Westen erstrecken sich naturbelassene Flächen und im weiteren Verlauf die Straße „Am AKKU“, welche am Versorgungszentrum vorbei in die Ortsmitte führt bzw. an das übergeordnete Straßennetz anbindet.

2.4. Kultur- und Sachgüter

Innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich aller Voraussicht nach keine archäologischen Denkmäler oder andere archäologisch bedeutende Funde.

Falls im Rahmen der Entwicklung des Grundstückes kulturbedeutsame Funde bzw. Annahmen dieser zu Tage treten sollten, ist gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Landes Schleswig-Holstein die zuständige Behörde umgehend zu benachrichtigen.

2.5. Umwelteinwirkungen

Das Plangebiet ist stark durch das Autobahn-Kreuz Hamburg-Ost von Lärmimmissionen geprägt.

Zur Planung existiert eine schalltechnische Machbarkeitsstudie. Aktuell wird im gesamten Plangebiet der empfohlene Beurteilungspegel überschritten. Im Zuge des weiteren Verfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 1.55 wird eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der konkret zu erwartenden Lärmbelastung durch den Straßenverkehrslärm durchgeführt. Dabei werden entsprechend die Baukörperstellung und weitere technische Lärmschutzmaßnahmen in die Betrachtung mit einbezogen und soweit möglich planrechtlich gesichert, um entsprechende Schallschutzpegel im Plangebiet einzuhalten.