Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2. Regionalplan 1998

Abb. 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan 1998

Der Regionalplan für den Planungsraum I / Schleswig-Holstein Süd stellt die übergeordneten Planungsvorgaben und Handlungsspielräume für die kommunale Bauleitplanung dar.

Die Gemeinde Barsbüttel gehört zum Kreis Stormarn im Planungsraum I / Schleswig-Holstein Süd. Der Regionalplan stellt dar, dass Barsbüttel im Ordnungsraum um Hamburg liegt, in dem sich die weitere Entwicklung des Ordnungskonzepts entlang von Siedlungsachsen vollziehen soll. Die Gemeinde Barsbüttel liegt im Achsenzwischenraum. Hier sollen Gemeinden grundsätzlich in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben. Der Hauptort Barsbüttel spielt hierbei als Stadtrandkern II. Ordnung eine Sonderrolle. Hier sollen verstärkt Wohn- und Arbeitsfunktionen vorgehalten werden. Eine vorausschauende Bodenvorratspolitik und auf zukünftige Entwicklungen ausgerichtete Ausweisungen von Wohn-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen stellen die übergeordneten Ziele für die Gemeinde Barsbüttel dar.

4.3. Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel (FNP)

Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel stammt aus dem Jahr 1977. Der Flächennutzungsplan orientiert sich an den planerischen Rahmenbedingungen des Landes und bildet als Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlage für kleinräumige Planungen innerhalb der Gemeinde. Er definiert für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus einer strategischen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung.

Im Flächennutzungsplan soll die örtliche Entwicklung von Siedlungsstrukturen, von Natur und Landschaft, von Gewerbe und Industrie, von Land- und Forstwirtschaft sowie von Infrastruktur und Versorgung räumlich organisiert und langfristig gesichert werden.

Da sich die Festsetzungen des ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1.55 nach aktuellem Stand nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lassen, wird diese Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der gültige Flächennutzungsplan von 1977 der Gemeinde Barsbüttel weist für das Plangebiet „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.55 im Bereich des Plangebietes, der bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen war, zu „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie „Spielanlagen“ geändert.

Eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes findet sich zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung im Prozess. Aufgrund des dringenden Bedarfes an Kinderbetreuungsplätzen und des langwierigen Prozesses der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird diese 41. Einzeländerung der Beschlussfassung des neuen Flächennutzungsplanes vorgezogen und kurzfristig durchgeführt.

Abb. 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel von 1977

4.4. Landschaftsplan

Die geltende 1. Änderung des Landschaftsplans der Gemeinde Barsbüttel aus dem Jahr 2017 stellt, angelehnt an die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (erneuter Entwurf 2016), für den nördlichen Bereich der Vorhabenfläche Entwicklungsflächen für Wohnen und Gemeinbedarf dar. Südlich verbleibt saumartig die derzeit vorhandene landwirtschaftliche Nutzfläche. Ebenfalls am Südrand ist ein geplanter Wanderweg bzw. Radweg zur Verbindung der Ortsteile dargestellt.