Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

8.2.1. Schutzgüter – Bestand, Bewertung, Auswirkungen und Maßnahmen

8.2.1.1. Vorgehensweise

Für jedes Schutzgut sind Übersichten in Tabellenform zu den prüfungsrelevanten Inhalten zusammengestellt. Im Folgenden werden zunächst die angewendeten Ermittlungs- und Bewertungsverfahren erläutert.

Ermittlung des aktuellen Umweltzustandes und der Vorbelastungen

Eine zentrale Grundlage für die Darstellung des aktuellen Umweltzustandes bildet die Nutzungs- und Biotoptypenkartierung der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans Barsbüttel, die in den Jahren 2008/2009 durchgeführt wurde und im Herbst 2016 für die Vorhabenfläche durch eine Ortsbegehung auf Plausibilität überprüft wurde. Die Informationen zu den weiteren Schutzgütern ergeben sich durch eine Auswertung des Landschaftsrahmenplans sowie aus verschiedenen Unterlagen und vorhabenbezogenen Untersuchungen, die jeweils bei den einzelnen Schutzgütern aufgeführt sind.

Bewertungsmethode

Die Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt angelehnt an den Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (2013) über die zwei Wertstufen allgemeine und besondere Bedeutung.

Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen

In der Umweltprüfung werden die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt untersucht und deren Erheblichkeit verbal-argumentativ hergeleitet. Im Umweltbericht sind die positiven und negativen erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter der Umwelt dargestellt.

Die ermittelten Umweltauswirkungen gelten, da die aktuelle Situation vor Ort den Ausweisungen des geltenden Flächennutzungsplans entspricht, sowohl gegenüber dem aktuellen Umweltzustand als auch gegenüber der geltenden Flächennutzungsplanung.

Vermeidung von Konflikten

Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sind konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen aufgrund fehlender Festsetzungsmöglichkeiten zunächst nur richtungsweisend möglich. Insofern werden an dieser Stelle allgemeine Angaben zur Vermeidung von Konflikten aufgeführt. Zusätzlich werden im Einzelfall Empfehlungen für die nachfolgende Bauleitplanung gegeben.