Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Grönwohld

Begründung

2.1.3. Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne

Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB sind Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, nach § 1a BauGB sind die umweltschützenden Belange in der Bauleitplanung einzustellen und nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind schädliche Umweltauswirkungen auszuschließen.

Das Bundesnaturschutzgesetz zielt auf die Sicherung der Leistungs- und Funktions-fähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ab. Das Gesetz wird im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und der Betrachtung von Artenschutzbelangen berücksichtigt.

Das Bundesbodenschutzgesetz hat die Sicherung und Wiederherstellung der nachhaltigen Funktionen des Bodens zum Ziel. In der Planung wird diesem Ziel durch einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden im Hinblick auf mögliche Versiegelungen, Auf- und Abgrabungen sowie Bodenverdichtungen entsprochen.

Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist der Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen. Dieser Belang fließt in die fachliche Betrachtung mit ein und wird bei Erfordernis über Lärmschutzfestsetzungen und Abstandsregelungen berücksichtigt.

Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie Aussagen zur Berücksichtigung in der Planung sind unter Ziffer 1.2. der Begründung aufgeführt.

Der Landschaftsplan zielt auf die Sicherung örtlicher Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ab. Die Darstellungen wurden bei der Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung berücksichtigt.

Luftreinhalte- oder Lärmminderungspläne liegen für den Plangeltungsbereich nicht vor.

2.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit zusätzlichen Angaben

2.2.1. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Belang a))

a) Bestandsaufnahme

Tiere, Pflanzen

Das Plangebiet wird überwiegend intensiv ackerbaulich bewirtschaftet. Im Süden und Osten begrenzen Knickstrukturen die landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei in der östlichen Knickstruktur größere Knicklücken vorhanden sind. An der Poststraße stehen Einfamilienhäuser mit großen Gärten und linearer Gehölzeingrünung zur freien Landschaft. Im Nordwesten befindet sich eine von Gehölzen eingegrünte und mit einem Teich belegte Grünfläche. Im Südwesten steht eine naturnahe Gehölzanpflanzung (Wald) mit Sukzessionsbereichen und Röhrichten. Südlich hieran grenzt der Ausgleichsflächenpool Nr. 1 der Gemeinde.

Der faunistische Bestand wurde im Rahmen einer Artenschutzuntersuchung vom Biologen Karsten Lutz (Hamburg, Mai 2016) erfasst. Fledermaus-Sommerquartiere können in den großen Eichen angrenzend an den südwestlichen Plangebietsrand vorhanden sein. Ein besonderes Potential von Quartieren in den umliegenden Gebäuden besteht ansonsten nicht. Dem gesamten Westrand des Plangebietes wird eine mittlere Bedeutung als Jagdgebiet für Fledermäuse zugewiesen. Haselmausevorkommen sind am Ostrand des Plangebiets im vorhandenen Knick möglich, konnten im Rahmen der faunistischen Bestandsuntersuchung jedoch nicht nachgewiesen werden. Ackerflächen sind für Amphibien ungeeignete Landlebensräume. Ein geringes Potential besteht in den Gehölzsäumen. Ein Gewässerlebensraum von größerer Bedeutung liegt nordwestlich angrenzend an das Plangebiet. Auf dem Grundstück an der Poststraße befindet sich zudem ein Gartenteich. Im Plangebiet finden heimische Brutvogelarten einen potentiellen Lebensraum. Von den während der faunistischen Bestandsuntersuchung festgestellten Arten brütet keine auf der Ackerfläche. Alle Arten brüten in den Säumen und umliegenden Gärten und nutzen den Acker nur zeitweilig zur Nahrungssuche.

Boden

Im Plangebiet dominieren gemäß der geologischen Karte Geschiebemergel aus überwiegend Lehm. Im Nordwesten ist Sand eingemischt. Im Südwesten angrenzend an das Plangebiet ist zunehmend organischer Boden anzutreffen. Nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein bestehen für das Plangebiet keine besonderen Bodenfunktionen.

Um die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse im Bereich des B-Plangebietes beurteilen zu können wurde eine Baugrunderkundung und - beurteilung (Ingenieurbüro Pöhler, August 2016) durchgeführt. Im Planum der Erschließungsstraßen stehen frostempfindliche Böden an (Sand-Schluff- und Geschiebelehmböden). Bereichsweise wird ein Bodenaustausch in einer Dicke von 30 cm zur Verbesserung der im Planum anstehenden Böden erforderlich, um die geforderten Tragfähigkeiten zu gewährleisten. Nähere Informationen sind dem Bodengutachten zu entnehmen.

Das Plangebiet ist insbesondere im westlichen Bereich stark hangig. Das Gelände fällt in westliche Richtung um bis zu 8 m ab.

Wasser

Nordwestlich des Plangebietes liegt ein größerer Teich. Ein weiterer Gartenteich findet sich im Garten des Grundstückes Poststraße 26. Im angrenzenden Niederungsbereich außerhalb des Plangebietes ist zunehmend mit oberflächennahen Grundwasserständen zu rechen.

Die Grundwasserverhältnisse werden in der Baugrunderkundung behandelt. Ein Grundwasserzufluss wurde nach Beendigung der Bohrarbeiten in den Bohrlöchern nicht festgestellt. Gleichwohl ist in Abhängigkeit von den vorausgegangenen Niederschlägen mit Stauwasserzuflüssen aus Sanden oder Kiesen oberhalb der als Wasserstauer wirkenden Geschiebeböden (Geschiebelehm und Geschiebemergel sowie auch sandiger Geschiebelehm) zu rechnen. Pegelaufzeichnungen liegen hierüber nicht vor. Im Extremfall ist der höchste Stauwasserstand kurzzeitig nach starken Niederschlägen in Bereichen, in denen die wasserstauenden Böden bis nahe an die Geländeoberfläche reichen, in Geländehöhe anzunehmen. Neben diesen Stauwasserzuflüssen ist in den zur Tiefe anstehenden Sande mit einem größeren Grundwasserraum zu rechnen, dessen höchster Grundwasserstand auf etwa +38 m NHN angenommen.

Luft, Klima

Das Klima im Gemeindegebiet ist ozeanisch geprägt. Hieraus resultieren feuchtkühle Sommer, milde Winter und relativ geringe Temperaturschwankungen. Lakalklimatisch herrscht ein Freiklima vor.

Nach dem Landschaftsplan besitzt das Plangebiet keine besondere klimatische Ausgleichsfunktion.

Landschaft

Das Plangebiet ist in südliche und östliche Bebauung von Gehölzstrukturen eingefasst. In nördliche und westliche Richtung befindet sich vorhandene Bebauung. Entsprechend ist das Plangebiet von außerhalb kaum einsehbar.

Biologische Vielfalt, Wirkungsgefüge

Aufgrund der angrenzenden hochwertigen Biotopstrukturen und umliegenden Schutzgebiete ist für das Plangebiet eine erhöhte biologische Vielfalt anzunehmen. Wechselbeziehungen bestehen zwischen den unterschiedlichen Biotopstrukturen, den Gehölz- und Freiflächen.

b) Prognose

Durch die Planung werden die bestehenden Freiflächen verkleinert und durch kleinstrukturiertere Hausgartenflächen ersetzt.

Schutzgut Boden und Wasser:

Es erfolgt eine Vollversiegelung von rd. 9.000 m² Fläche durch die mögliche Bebauung und durch die Erschließung. Durch die Nebenanlagen werden zusätzlich ~3.000 m² teilversiegelt. Beeinträchtigungen im Geländerelief sind im Bereich der stark hangigen Plangebietsbereiche zu erwarten.

Schutzgut Landschaftsbild:

Veränderungen im Landschaftsbild ergeben sich aufgrund der umliegenden eingrünenden Strukturen nur geringfügig.

Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften:

Es werden ausnahmslos Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt baulich überplant. Eine Beeinträchtigung von hochwertigeren Biotopstrukturen kann durch ausreichende Schutzabstände vermieden werden. An der Poststraße wird ein kleiner Gartenteich überplant, wodurch ein Amphibienlebensraum von geringer Bedeutung verloren geht.

Schutzgut Klima / Luft:

Gem. Landschaftsplan werden keine Flächen mit bioklimatischer Ausgleichsfunktion beeinträchtigt. Eine besondere Bedeutung für die Kaltluftentstehung besteht nach dem Landschaftsplan nicht.

Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei der bisherigen ackerbaulichen Nutzung und damit aufgrund dieser langjährigen Nutzung beim Ist-Zustand der abiotischen und biotischen Bedingungen.

c) Geplante Maßnahmen

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:

Vor Beginn der Baumaßnahme ist der betroffene, wiederzuverwendende Oberboden gemäß DIN 18 300 sachgemäß abzuschieben, zwischen zulagern und soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden.

Die Rodung von Gehölzen im Bereich des Gartengrundstückes dürfen gemäß § 39 (5) BNatSchG nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 29. Februar durchgeführt werden, so dass die Baufeldräumung in die Zeit außerhalb der Brutzeit von Vögeln fällt.

Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Knickstruktur entlang des Hermann-Claudius-Weges Weg wird ein Knickschutzstreifen festgesetzt. Die festgesetzten Baugrenzen sichern einen ausreichenden Abstand der Gebäude zu den geschützten Biotopflächen.

Der erforderliche Waldabstand wurde mit der unteren Forstbehörde abgestimmt und aufgrund der unterdurchschnittlichen Brandgefahr und der Standfestigkeit der Bäume aufgrund der standortgerechten Bestockung des Bestandes auf 25 m festgelegt.

Eine Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild wird durch die Festsetzung der Firsthöhe erreicht. Für einige WA-Gebiete werden zudem Festsetzungen getroffen, um auf den unbebauten Grundstücksteilen das natürliche Geländeniveau nach Abschluss der Baumaßnahme wieder herzustellen.

In dem WA 5 - Gebiet ist auf den unbebauten Grundstücksteilen das natürliche Geländeniveau nach Abschluss der Baumaßnahme mit einer Höhentoleranz von 1,60 m wieder herzustellen. Stützmauern sind nur bis zu einer sichtbaren Höhe von 2 m zulässig. Böschungen sind nur bis zu einem Verhältnis von max. 1:1,5 zulässig.

Die Versiegelung größerer zusammenhängender Flächen auf den Baugrundstücken wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl geregelt. Diese beinhaltet unterschiedliche Vorgaben zur möglichen Versiegelung

Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass unter Einsatz von LED Lampen deutlich weniger nachtaktive Insekten von der Beleuchtung angezogen werden. Auch heimische Vögel und Fledermäuse werden von LED-Lampen deutlich weniger beeinträchtigt. So sollen vorzugsweise in den Erschließungsstraßen und auf Stellplatzflächen LED-Lampen installiert werden.

Maßnahmen der Kompensation und der allgemeinen Grünordnung

Im Rahmen der allgemeinen Grünordnung sind innerhalb der Straßenverkehrsfläche und auf den Baugrundstücken Baumpflanzungen vorgesehen. Weitere grünordnerische Maßnahmen erfolgen durch geplante Abschirmpflanzungen zur vorhandenen Bebauung und zu angrenzenden geplanten Maßnahmenfläche.

Der erforderliche Ausgleich aus der Eingriffsregelung wird mit 5.336 m² Fläche ermittelt. Die aus artenschutzfachlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen können innerhalb des Plangebietes auf den vorgesehenen Maßnahmenflächen nachgewiesen werden. Diese sehen auf einer Fläche die Entwicklung einer Streuobstwiese mit einer extensiven Unternutzung auf rd. 10.410 m² Fläche vor und auf einer Fläche einen naturnahen Retentionsraum auf der auch im geringen Maße Baumpflanzungen vorgesehen sind. Nach Abzug hochwertiger Biotopstrukturen verbleiben 10.060 m² Ackerfläche, die naturschutzfachliche aufgewertet werden kann. Flächen, die der naturnahen Rückhaltung zugeordnet werden sollen, sind von dem Flächenumfang für die Ausgleichsermittlung abzuziehen.

d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Siehe dazu Kapitel 3.1. Alternative Standortmöglichkeiten

e) Bewertung

Der durch die Planung ermöglichte Eingriff in den Naturhaushalt wird als vertretbar angesehen. Das als Ackerland intensiv genutzte Plangebiet hat keine besondere Bedeutung für Natur- und Landschaft. Zu angrenzenden wertvolleren Biotopstrukturen kann ein ausreichender Schutzabstand eingehalten werden. Eine gute Eingrünung ist bereits durch die bestehenden Strukturen gegeben. Es sind keine Eingriffe zu erwarten, die nicht durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auszugleichen sind. Artenschutzfachliche Hindernisse bestehen nach gutachterlicher Aussage nicht.

f) Merkmale der technischen Verfahren

Das Prüfverfahren ist nicht technischer sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden Erlass vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.

g) Maßnahmen zur Überwachung

Eine Erfolgskontrolle geplanter Maßnahmen ist abschließend durch eine Endbegehung der fertiggestellten Maßnahmen vorzusehen. Langfristige Folgeuntersuchungen werden nicht für notwendig erachtet.