Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Grönwohld

Begründung

3.2. Erschließungsvarianten

Für die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Straßennetz ergaben sich verschiedene Optionen:

Erschließung über Poststraße, Grundstück 70/1 - Variante 1: Die nördliche Erschließungsvariante verläuft von der Poststraße über ein bestehendes Baugrundstück in südliche Richtung zum geplanten Erschließungsring. Dabei stellt sich insbesondere die topographische Situation an der Poststraße als schwierig dar. Hier besteht ein großer Höhenunterschied zwischen Poststraße und dem Grundstück 70/1 der sehr aufwendig zu erschließen wäre.

Erschließung über Poststraße, Grundstück 73/4 - Variante 2: Die mittlere Erschließungsvariante verläuft über ein bestehendes Baugrundstück auf nahezu kürzesten Weg von der Poststraße zum geplanten Erschließungsring. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke haben der Gemeinde hierzu bereits ihre Verkaufsbereitschaft bestätigt. Die topographische Situation im rückwärtigen Bereich bedarf hier einer sensiblen Ausgestaltung und Einbindung in die Geländestruktur, um die südlich liegende Geländesenke mit zunehmend hochwertigen Boden- und Biotopstrukturen zu erhalten. Diese Variante ist aus planerischer Sicht zu favorisieren.

Erschließung über Poststraße, Grundstück 77/6 - Variante 3: Die südliche Erschließungsvariante verläuft zwischen zwei Baugrundstücken über einen bestehenden Stichweg. Eine südliche Erschließung würde durch die Geländesenke mit hochwertigen Biotopstrukturen führen, und wird deshalb kritisch beurteilt.

Erschließung über Hermann-Claudius-Weg: Neben diesen Varianten besteht auch eine verkehrliche Anbindung über den Hermann-Claudius-Weg. In diesem Fall wären allerdings erhebliche Ausbaumaßnahmen erforderlich, um einen ausreichend dimensionierten und ausgebauten Straßenquerschnitt zu erreichen.

Die Optionen zur Anbindung des Plangebietes an das örtliche Straßennetz wurden zusätzlich von einem Erschließungsplaner geprüft und beurteilt. Dabei wurden die städtebaulichen Belange, die Belange der Anwohner sowie die erforderlichen Ausbaumaßnahmen in die Abwägung eingestellt. Eine verkehrliche Nutzung des Hermann-Claudius-Weges wird aus gemeindlicher Sicht nicht angestrebt, da erhebliche Aufwendungen für die Erschließungsanlagen erforderlich wären. Folgende Gründe sprechen gegen die Nutzung des Herrmann-Claudius-Weges als Anbindung an das neue Wohngebiet:

  • Der Hermann-Claudius-Weg verfügt nicht über einen vollständigen Ausbauzustand, demzufolge wären bei einer Nutzung als Erschließungsstraße für das neue Wohngebiet erhebliche Aufwendungen für den Ausbau der Erschließungsanlagen notwendig. Zudem würde es zu einer deutlich spürbaren Zunahme der Verkehrsbelastungen für die Anwohner im nördlichen Abschnitt des Hermann-Claudius-Weges kommen, da in diesem Bereich kaum Vorbelastungen vorhanden sind.
  • Der Einmündungsbereich des Hermann-Claudius-Weges mit der Poststraße ist nur bedingt geeignet, um größere Verkehrsmengen aufzunehmen. So werden planungsrelevante Sichtfelder nicht freigehalten, die Zu- und Ausfahrt-Situation und die Schleppkurven sind unzureichend für eine Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsgeschehens. Daraus entsteht eine unübersichtliche Verkehrssituation, welche durch jeweils eine Aus- und Zufahrt der westlich benachbarten Tankstelle erschwert wird bzw. stark unfallträchtig erscheint.
  • Bei der bevorzugten Variante ist die zurückzulegende Entfernung deutlich geringer als im Vergleich zu einer Anbindung über den Hermann-Claudius-Weg. Dadurch wird dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot des BNatSchG wird nicht entsprochen.

Die Gemeinde hat sich für die Erschließung über Poststraße - Variante 2 ausgesprochen. Die Poststraße ist Teil des Haupterschließungsnetzes der Gemeinde und bietet einen Straßenquerschnitt welcher dazu geeignet ist, die zusätzlichen Verkehrsströme, die durch das Plangebiet verursacht werden, aufzunehmen. Aufgrund der topographischen Besonderheit des Geländes sind Höhenunterschiede zu überwinden und damit Erdbewegungen erforderlich.

4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Mit der Ausweisung des Baugebietes können auf Einzel- und Doppelhäuser und in einem Teilbereich auch Mehrfamilienhäuser entstehen. Die wohnbauliche Entwicklung der Fläche entspricht der grundsätzlichen Empfehlung des Landschaftsplanes, in dem das Plangebiet als Optionsfläche für Siedlungsentwicklung dargestellt ist. Die Auswirkungen der Planung sowie erforderliche Maßnahmen sind im Umweltbericht beschrieben. Die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege werden durch entsprechenden Ausgleich berücksichtigt.

5. Planinhalt