Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Grönwohld

Begründung

5.4. Archäologie

Es wird auf § 15 DSchG verwiesen: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fund liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

6. Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des Gebietes soll durch Anschluss an die vorhandenen Einrichtungen erfolgen. Die Kapazität der Versorgungsanlagen wird geprüft. Ggf. notwendige Erweiterungen werden vorgenommen.

Das Plangebiet kann über die vorgesehene Erschließungsstraße bzw. den Erschließungsring mit Müllfahrzeugen befahren werden. Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen“.

Der Löschwasserbedarf ist gemäß der „Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung“ durch die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Demnach beträgt die benötigte Löschwassermenge für allgemeine Wohngebiete mit höchstens 3 Vollgeschossen je nach feuerbeständiger Bauart bis 96 m³ pro Stunde. Für die Festlegung des Löschwasserbedarfs ist die Gemeinde zuständig.

Das anfallende Oberflächenwasser soll teilweise über die Kanäle in der Poststraße und teilweise in den Niederungsbereich abgeleitet werden. Dazu wird ein Retentions- und Regenrückhaltebereich in der natürlichen Böschung (Ackerfläche) vorgesehen. Die Oberflächenwasserabgabe kann gleichmäßig gedrosselt und in die Millerbekniederung abgeleitet werden.

Im Rahmen der Erschließungsplanung wird vor Ausschreibungsbeginn mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen Kontakt aufgenommen, damit sich diese mit ihren Tiefbaupositionen an der Ausschreibung beteiligen können.

Hinweise der Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn die Gemeinde Grönwohld an einem Ausbau interessiert ist, ist die Vodafone Kabel Deutschland GmbH gerne bereit, ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Es wird gebeten sich dazu mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung zu setzen.

Hinweise der Deutsche Telekom Technik GmbH

Generell gilt für zukünftige Baugebiete folgender Grundsatz: Die Telekom prüft die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hin-tergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplan-ten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleis-tungen nach § 78 TKG wird sichergestellt. Im Fall eines Netzausbaus durch die Tele-kom, wird gebeten aus wirtschaftlichen Gründen sicherzustellen,

  • dass für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte und unentgeltliche Nutzung der künftigen Straße und Wege möglich ist,
  • dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom Deutschland GmbH eingeräumt und im Grundbuch eingetragen wird,
  • dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungs-zonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsgebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens vier Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.

Hinweise der Schleswig-Holstein Netz AG

Planunterlagen sind über die zentrale Leitungsauskunft: E-Mail: Leitungsauskunft@sh-netz.com zu erhalten.

7. Kosten und Verkaufserlöse

Die Gemeinde beabsichtigt den Erwerb der benötigten Flächen und die Durchführung der Erschließung. Alle anfallenden Kosten sollen durch die Veräußerung der Baugrundstücke gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel werden rechtzeitig im Haushalt bereitgestellt.

Durch die Inhalte des Bebauungsplanes sind überschlägig folgende Kosten bzw. Verkaufserlöse zu erwarten:

Grunderwerb1.504.900 €.
Planungs- und Erschließungskosten, Ablösung der Anschlussbeiträge an den Zweckverband Obere Bille und den Wasserbeschaffungsverband Stormarn’sche Schweiz:1.013.700 €.
Veranschlagung Verkaufserlöse bis einschließlich zum Jahr 2018:3.880.000 €.