Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Begründung

2. Anlass und Ziele der Planung

In der Stadt Schwentinental ist entsprechend dem allgemeinen Trend der demografischen Entwicklung mit einer Zunahme des Anteils älterer Bevölkerungsschichten an der Gesamtbevölkerung zu rechnen. Der Demografiebericht für den Ortsteil Raisdorf (2016) bestätigt diese Annahme. Gleichzeit hat eine in den Jahren 2016/2017 durchgeführte Sozialraumanalyse aufgezeigt, dass im Ortsteil Raisdorf der Stadt Schwentinental ein Angebot an Tagespflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen für Senioren fehlt. Eine verbesserte medizinische Versorgung wäre ebenso wünschenswert wie die Einrichtung eines Quartiersmanagements mit intergenerativem Treffpunkt. Der Bedarf an Kindertageseinrichtungen ist in der Stadt insgesamt weiterhin hoch.

Die Deutsch-Ordens Altenhilfe GmbH (DOA) betreibt in Schwentinental seit vielen Jahren ein Alten- und Pflegeheim. Sie plant eine Erweiterung der Einrichtung um ein sogenanntes "Quartierszentrum", bestehend aus 30 Pflegewohnungen, einer Tagespflegeeinrichtung, eines Kindergartens mit drei Gruppen, zwei therapeutische Praxen und eines „Quartierstreffs“.

Der geplante Erweiterungsneubau soll westlich des Bestandsgebäudes auf der Freifläche errichtet werden. Geplant sind überwiegend zwei Vollgeschosse mit einer deutlich niedrigeren Gebäudehöhe als das Bestandsgebäude. Der Gebäudekörper des südlich geplanten Kindergartens soll ein Vollgeschoss haben.

Die DOA hat zur Umsetzung des Vorhabens die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.

Aus Sicht der Stadt können mit diesem Vorhaben wichtige Bedarfe der sozialen Infrastruktur in der Stadt Schwentinental bedient werden. Das Angebot an sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen in der Stadt würde qualitativ und quantitativ verbessert. Die Einrichtungen entsprechen dem in der Sozialanalyse aufgezeigten Bedarf.

Ein wesentliches Augenmerk dieser Planung besteht darin, den Neubau möglichst behutsam in die bestehende Umgebungsstruktur einzufügen. Da nördlich und südlich des Geltungsbereiches Wohngebiete angrenzen, sollen die bestehenden Grünstrukturen weitestgehend erhalten bleiben und dort, wo aufgrund der Baumaßnahmen Grünbestand entfernt werden muss, neue Eingrünungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Im Zusammenhang mit der Planung sollen negative verkehrliche Auswirkungen auf die Wohnbebauung möglichst vermieden werden. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Zufahrten über die August-Streufert-Straße auf das unbedingt notwendige Maß (z.B. Feuerwehrzufahrt) beschränkt werden und darüber hinaus keine allgemeinen Zufahrten über diese Straße ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass die bestehende Stellplatzanlage östlich des Bestandsgebäudes auf Grund des erhöhten Stellplatzbedarfes optimiert und erweitert werden muss.

Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens auf Grundlage eines zwischen Vorhabenträger und Stadt abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplanes geschaffen werden.

3. Aufstellungsbeschluss, rechtliche Grundlagen

Zur Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens hat der Ausschuss für Bauwesen bereits am 16.04.2018 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Beschluss wurde am 28.04.2018 ortsüblich bekanntgemacht.

Das Bauleitplanverfahren wurde zunächst unter der Bezeichnung „5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46“ betrieben. Gemäß Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 18.05.2020 wird das Verfahren unter der Nr. 74 mit der Bezeichnung „Quartierszentrum Schreiberkoppel“ fortgeführt.

Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434), dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) in der Fassung vom 24.02.2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.05.2016, und der aktuellen Fassung der Landesbauordnung (LBO).