10. Erschließung
Der Plangeltungsbereich wird weiterhin primär über den 'St.-Annen-Weg' erschlossen.
Die bereits bestehende Stellplatzanlage 01 wird baulich nicht grundlegend verändert, sondern lediglich hinsichtlich der Ausnutzung der vorhandenen Flächen baulich optimiert, so dass auf der Stellplatzanlage 01 fortan 26 Fahrzeuge untergebracht werden können. Die Erschließung der Stellplatzanlage 01 wird weiterhin über die bereits bestehende Zufahrt ausgehend von der Straße 'St.-Annen-Weg' erschlossen.
Die neu zu errichtende Stellplatzanlage 02 dient sowohl den Pflegewohnungen als auch der Kindertagesstätte und erhält eine eigene Zufahrt ausgehend von der Straße 'St.-Annen-Weg'. Die Stellplatzanlage 02 wird mit der geplanten Kindertagesstätte durch eine fußläufige Verbindung südlich des Bestandsgebäudes auf kurzem Weg verbunden. Auf dieser Anlage können ca. 34 Stellplätze errichtet werden.
Die Erschließung über die 'August-Streufert-Straße' darf lediglich für die Feuerwehrzufahrt, für die Behindertenstellplätze, Ver- und Entsorgungsfahrten (Belieferung mit Lebensmitteln sowie Abfallentsorgung), Hol- und Bringdienste der Tagespflege sowie Umzugstransporte der Seniorenwohnungen genutzt werden. Der Vorhabenträger hat sich vertraglich verpflichtet, geeignete Maßnahmen (z.B. pneumatischer Absperrpoller oder ferngesteuerte Toranlage) auf dem Grundstück zu treffen, die einen Besucherverkehr über die Zufahrt über die die 'August-Streufert-Straße' verhindern.
Zur Ermittlung des derzeitigen Verkehrsgeschehens wurden am Donnerstag, dem 07.09.2017 durch die Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH videoautomatische Verkehrserhebungen am Knotenpunkt St.-Annen-Weg / August-Streufert-Straße durchgeführt.
Durch die vorhandene Straßenbreite und die Längenausdehnung lässt sich die Straße (St.-Annen-Weg) gemäß Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen, RASt 2006 [8] als Sammelstraße klassifizieren. Diese Straßenkategorie kann gemäß der Richtlinie 400 Kfz/h bis 800 Kfz/h aufnehmen. Zurzeit liegt die Verkehrsstärke im St.-Annen-Weg bei unter 100 Kfz/h, die sich im Verlauf der Straße Richtung Lütjenburger Straße durch die Sammelfunktion erhöht. Durch die geplante Entwicklung des Quartierszentrums werden zusätzlich 28 Kfz/h in der Spitzenstunde des Tages eingespeist. Von einer signifikanten Erhöhung der Verkehrsmenge oder gar einer Erreichung der Grenzwerte aus den Richtlinien kann somit nicht ausgegangen
werden.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollten die Sichtdreiecke der August-Streufert-Straße freigehalten werden und eine Rechts-vor-links-Einmündung geschaffen werden.