Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

15.4. Hinweise zum Denkmalschutz

Wer Kulturdenkmale entdeckt, z.B. bei Erdarbeiten, hat dies unverzüglich der oberen Denkmalschutzbehörde, d.h. dem Archäologischen Landesamt in Schleswig, mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht für den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Fundort liegt, und für den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung des Funds geführt haben. Das Kultur-denkmal und die Fundstätte sind bis zum Eintreffen eines Vertreters der oberen Denkmalschutzbehörde in einem unveränderten Zustand zu erhalten (siehe § 15 Denkmal-schutzgesetz).

15.5. Hinweise zu Kampfmitteln

Zufallsfunde von Munition sind nicht gänzlich auszuschließen. Sie sind unverzüglich der Polizei zu melden. Aufgrund der Gefahr, die von der Munition ausgehen kann, darf sie nicht bewegt oder aufgenommen werden. Der Fundort ist bis zum Eintreffen der Polizei zu sichern.

16. Anlagen zur Begründung

  • Vorhaben- und Erschließungsplan "Quartierszentrum Schreiberkoppel", Vorhabenträger: Deutscher Orden, Weyarn, , erstellt durch das Büro NEU ARCHITEKTEN, Preetz, Stand 08.10.2019
  • Verkehrsgutachten, Wasser- und Verkehrs-Kontor, Neumünster, Bearbeitungsstand 09. Januar 2018
  • Artenschutzbericht, Bioplan Hammerich, Hinsch & Partner, Großharrie, Bearbeitungsstand 20. September 2018

  • Umweltbericht mit integrierten landschaftspflegerischen Fachbeitrag

Freiraum- und Landschaftsplanung

Matthiesen · Schlegel 

Landschaftsarchitekten

Altenholz

Die Begründung wurde am .................................... durch Beschluss der Stadtvertretung gebilligt.

Schwentinental, den ..........................

Unterschrift/Siegel

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- Bürgermeister -

Aufgestellt: 04.05.2020, geändert am 18.06.2020