4. Stand des Verfahrens
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte zunächst im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Stadtvertretung entschied sich trotzdem zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Diese in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 15.05.2018 statt.
Am 25.10.2018 wurde durch den Ausschuss für Bauwesen der Stadt Schwentinental der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46) gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 22.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 10.12.2018 bis 01.02.2019 durchgeführt. Dabei wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, Anregungen und Hinweise zur Planung abzugeben.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 10.12.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahmen abzugeben.
Während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Winter/ Frühjahr 2018/2019 wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, die u. a. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gewählten Verfahrensart aufkommen ließen.
In der Sitzung der Stadtvertretung vom 09.06.2020 wurde das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 von einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Regelverfahren geändert. Das Verfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 mit der Bezeichnung „Quartierszentrum Schreiberkoppel“ fortgeführt. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ermöglicht einen größeren Spielraum bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und ist deutlicher auf die Verwirklichung des konkreten Vorhabens ausgerichtet.
Die aufgrund der Verfahrensumstellung notwendig gewordene 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Am 09.06.2020 wurde durch die Stadtvertretung der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 74 gefasst.