Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.4.2. Überbaubare Grundstücksflächen

Für die Bauflächen 1, 2 und 3 werden Baugrenzen zur Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt.

Begründung:

Die festgesetzte Baugrenze der Baufläche 1 orientiert sich an der Grundfläche des bestehenden Gebäudes, greift diese jedoch nicht parzellenscharf ab, sondern wird etwas breiter gefasst. Dadurch werden geringfügige Erweiterungen ermöglicht.

Die festgesetzte Baugrenze der Baufläche 2 und 3 hingegen orientiert sich eng am Vorhaben- und Erschließungsplan, bietet aber dennoch ausreichend Luft und somit Flexibilität hinsichtlich der Anordnung der baulichen Gebäudeteile sowie der Gestaltungsmöglichkeit der Fassade.

8.5. Flächen für Stellplätze und Zufahrten

Stellplätze und Zufahrten sind nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen Stellplätze und Zufahrten sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig.

Begründung:

Mit der Festsetzung sollen externe Zufahrten und PKW-Stellplätze reglementiert werden. Die Anlegung von internen Fußwegen im Rahmen der Gestaltung der Außenbereiche bleibt hiervon unberührt.

Im Bebauungsplan werden für die Stellplatzanlagen differenzierte Festsetzungen getroffen.

Die Stellplatzanlage 01 besteht bereits. Diese wird aufgrund des erhöhten Stellplatzbedarfes lediglich baulich optimiert.

Die Stellplatzanlage 02 wird neu errichtet. Durch den Neubau entsteht zusätzlicher Bedarf an weiteren Stellplätzen. Der genaue Bedarf wurde durch das vom Wasser- und Verkehrs-Kontor (WVK) erstellte Verkehrsgutachten, mit dem Bearbeitungsstand Januar 2018, ermittelt (siehe Anlage: Verkehrsgutachten).

Demzufolge werden für das neue Quartierszentrum etwa 40 zusätzliche Stellplätze benötigt.

Zusammen mit dem Bedarf für die Bestandsnutzung ergibt sich somit ein Bedarf von ca. 60 Stellplätzen.

Die bestehende Stellplatzanlage wird baulich erweitert und optimiert, so dass hier zukünftig ca. 61 Stellplätze hergestellt werden können.

Zwischen dem bestehenden Gebäude und dem geplanten Neubau sind insgesamt zwei Behindertenstellplätze geplant.

8.6. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

Es wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im westlichen Plangebietsrand für eine Schmutzwasser-Sammelleitung zu Gunsten des Leitungsbetreibers sowie für grünordnerische Pflegearbeiten festgesetzt.