8.4.2. Überbaubare Grundstücksflächen
Für die Bauflächen 1, 2 und 3 werden Baugrenzen zur Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt.
Begründung:
Die festgesetzte Baugrenze der Baufläche 1 orientiert sich an der Grundfläche des bestehenden Gebäudes, greift diese jedoch nicht parzellenscharf ab, sondern wird etwas breiter gefasst. Dadurch werden geringfügige Erweiterungen ermöglicht.
Die festgesetzte Baugrenze der Baufläche 2 und 3 hingegen orientiert sich eng am Vorhaben- und Erschließungsplan, bietet aber dennoch ausreichend Luft und somit Flexibilität hinsichtlich der Anordnung der baulichen Gebäudeteile sowie der Gestaltungsmöglichkeit der Fassade.