Planungsdokumente: B-Plan Nr. 29 (Alte Dorfstraße)

Begründung

1.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Für die Gemeinde Lütjensee gilt der genehmigte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen. Dieser sieht für das Plangebiet nördlich der Alten Dorfstraße Wohnbaufläche und südlich gemischte Bauflächen vor. Durch die Planung ändert sich diese Zuordnung nicht. Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB ist damit gegeben.

1.4. Plangebiet

Das Plangebiet liegt im nördlichen Teil von Lütjensee entlang der Hamburger Straße. Diese ist als Landesstraße (L 92) klassifiziert und bindet die Gemeinde an das überregionale Verkehrsnetz an. Das Gebiet ist in den Siedlungskörper der Ortschaft Lütjensee eingebettet und wird von allen Seiten durch weiterführende Bebauung begrenzt. Für den unterschiedlichen Charakter des Gebietes sind die Straßen Hamburger Straße und Alte Dorfstraße maßgebend. So befinden sich entlang der Hamburger Straße eher großvolumige Gebäude, während entlang der Alten Dorfstraße eine kleinteilige Bebauung prägend ist. Letztere mündet im südwestlichen Bereich des Plangebietes in die Hamburger Straße und verzweigt sich am östlichen Rand des Plangebietes, um die dahinter liegenden Wohngebiete zu erschließen und den historischen Weg zum südlichen liegenden Dorfkern zu beschreiben. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,95 ha. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:

Nördliche und östliche Grenze des Flst. 2/27, östliche Grenze der Flst. 2/16, 2/17 und 2/11, nördliche Grenze der Flst. 15/4, 15/6 und 15/2, westliche und nördliche Grenze der Flst. 8/7 und 8/20.

Im Osten:

Westliche Straßenbegrenzungslinie der Alten Dorfstraße, Teilungslinie durch die Alte Dorfstraße, westliche Straßenbegrenzungslinie der Alten Dorfstraße.

Im Süden:

Südliche Grenze der Flst. 98/21, 98/20, 19/3 und 19/8.

Im Westen:

Östliche Straßenbegrenzungslinie der Hamburger Straße, Teilungslinie durch die Hamburger Straße, östliche Straßenbegrenzungslinie der Hamburger Straße.

2. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden die unterschiedlich entwickelten Bereiche durch Festsetzungen gesichert und für zukünftige Entwicklungen vorbereitet. Hierdurch ergibt sich für den Teilbereich entlang der Hamburger Straße ein großvolumiger und in Bezug auf die Wohneinheiten dichterer Bereich, während entlang der Alten Dorfstraße die Bebauung kleinteiliger und lockerer und die Dichte der Wohneinheiten geringer ist. Mithilfe des Bebauungsplans kann der Charakter der Teilbereiche bewahrt und weiterentwickelt werden.