Planungsdokumente: B-Plan Nr. 29 (Alte Dorfstraße)

Begründung

1. Planungsgrundlagen

1.1. Planungsanlass und Planungsziele

Das Plangebiet entlang der Alten Dorfstraße und der Hamburger Straße hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr heterogen entwickelt und einzelne, städtebaulich markante Bereiche ausgeprägt. So ist die Bebauung entlang der Hamburger Straße großvolumiger und ermöglicht eine höhere Wohnungsdichte, während der Bereich entlang der Dorfstraße kleinteiliger ist und sich durch eine lockere Bebauung auszeichnet. Ziel des Bebauungsplans ist es, diese städtebauliche Form mithilfe eines Bebauungsplans zu sichern und künftige Entwicklungen durch Festsetzungen zu steuern. Durch die Planung werden die unterschiedlichen Charaktere der Bereiche berücksichtigt und entsprechend darauf eingegangen.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Die Größe der möglichen Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m². Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben

Nach Darstellung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein (2010) liegt Lütjensee innerhalb des Ordnungsraumes um Hamburg, im 10km-Umkreis um das Mittelzentrum Ahrensburg. Im Osten verläuft die A21 zwischen Kiel und Schwarzenbek. In den Ordnungsräumen ist unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Belange eine differenzierte Weiterentwicklung des baulichen Verdichtungsprozesses und eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung anzustreben. Lütjensee befindet sich außerdem im Entwicklungsraum mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung, diese Gebiete sollen unter Berücksichtigung der landschaftlichen Funktionen durch den Ausbau von Einrichtungen für die landschaftsgebundene Naherholung weiter erschlossen werden. In Ordnungsräumen können bezogen auf ihren Wohnungsbestand vom 31.12.2009 bis zu 15 Prozent neue Wohnungen gebaut werden. Auf Grundlage von 1386 Wohneinheiten zum Stichtag können bis zum Jahr 2025 bis zu 207 zusätzliche Wohneinheiten umgesetzt werden. Nach Abzug von 17 Wohneinheiten, die bis Ende 2011 entwickelt wurden, verbleibt der Gemeinde ein Entwicklungsrahmen von bis 190 Wohneinheiten.

Nach dem Regionalplan (Fortschreibung 1998) für den Planungsraum I werden ähnliche Aussagen hinsichtlich der Lage im Ordnungsraum und der möglichen Siedlungsentwicklung getroffen. Dies gilt unter der Berücksichtigung der aufgezählten Ziele (keine Landschaftszersiedelung, Wahrung ökologischer Belange, wirtschaftliche Infrastruktur). Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen hat dem örtlichen Bedarf zu dienen. Kartographisch wird Lütjensee von einem Regionalen Grünzug und einem Schwerpunktbereich für Erholung umgeben dargestellt. Der Seebereich sowie die östlich angrenzenden Flächen liegen zudem in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft. Teile der Ortslage sowie weite Flächen westlich gehören zu einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz. Der Regionalplan geht textlich auf das Freizeit- und Naherholungsangebot ein und weist darauf hin, dass der Bereich um Großensee und Lütjensee bereits starke Beanspruchungen der Landschaft aufweist. In der Folge besteht vorrangig ein Erfordernis zum Schutz der Landschaft, dies ist bei der weiteren Entwicklung zu beachten.

Das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (1999) zeigt Lütjensee als in einem Raum für überwiegend naturverträgliche Nutzung gelegen. In diesen Räumen ist die Sicherung und Entwicklung der Landschaftsräume oberstes Ziel, durch eine überwiegend naturverträgliche Nutzung sollen Natur und Ressourcen geschützt werden. Eine weitere Differenzierung erfolgt weiter schutzgutbezogen. Das Gemeindegebiet liegt nach der Karte "Landschaft und Erholung" in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum. Die Karte "Böden und Gesteine/Gewässer" zeigt das geplante Wasserschutzgebiet westlich der Ortslage. In der Karte "Arten und Biotope" ist der gesamte Raum östlich des Lütjensees als Schwerpunktraum im Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem der landesweiten Planungsebene gekennzeichnet. Das bestehende Naturschutzgebiet Kranika ist dargestellt. In der Sonderkarte Förderungsgebiete der Biotope im Agrarbereich sind Flächen östlich der Ortslage als Fördergebiete ausgewiesen.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (September 1998) ordnet die Gemeinde Lütjensee sowie weite Bereiche südlich und östlich der Gemeinde als Schwerpunktbereich für Erholung ein. Der Lütjensee und ein schmaler Bereich des Ufers ist als Gebiet mit besonderen ökologischen Funktionen und als Schwerpunktbereich im landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem dargestellt. Das bestehende Landschaftsschutzgebiet ist dargestellt, ebenso Feuchtbereiche am Seeufer und südlich des Sees. Das östlich des Lütjensees liegende Naturschutzgebiet Kranika sowie das direkt am Seeufer liegende archäologische Denkmal (Burganlage) ist vermerkt.