Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.7. Erschließung

6.7.1. Verkehrliche Erschließung

Kfz-Verkehr

Innerhalb des Plangebietes ist die Erschließung bereits vorhanden und wird entsprechend der Bestandssituation festgesetzt. In den Teilgebieten 14, 15 und 22 wird die Erschließung rückwärtig liegender Gebäude über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert.

Ruhender Verkehr

Um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten, sind Regelungen zu privaten Stellplätzen innerhalb der Grundstücke getroffen.

Fußläufige Erschließung

Der Fußverkehr wird im Straßenraum mitgeführt. Die Verbindung vom Heideweg zur Trittauer Straße wird durch zeichnerische Festsetzungen planungsrechtlich gesichert.

Öffentlicher Nahverkehr

Das Gebiet wird durch die Haltestelle „Lütjensee, Am See“ erschlossen und ist durch Buslinien an Trittau, Hamburg-Rahlstedt und Ahrensburg jeweils im 60-Minuten-Takt angebunden. Darüber hinaus wird die Haltestelle durch derzeit zwei Linien bedient, die überwiegend dem Schülerverkehr dienen.

6.7.2. Technische Infrastruktur

Die Versickerung des Oberflächenwassers erfolgt innerhalb der Grundstücke. Das Gebiet ist darüber hinaus bereits vollständig erschlossen. Im Rahmen dieses Bauleitplanes sind keine darüber hinausgehenden Regelungen erforderlich.