Planungsdokumente: Außenbereichssatzung der Gemeinde Großensee

Begründung

Feuerlöscheinrichtungen

Die Löschwasserversorgung für einen Entstehungsbrand ist durch ein Tanklöschfahrzeug 16/25 (2400 l) der Gemeinde Großensee gesichert.

Das Feuerlöschwasser wird aus dem Rohrnetz der Wasserversorgung aus hierfür bestimmten Hydranten entnommen. Die ausreichende Löschwasserversorgung muss si- hergestellt werden. Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden.

Entwickelt sich der Brand über den Entstehungsraum hinaus, steigt der Löschwasserbedarf schnell stark an.
Dieser Bedarf kann zunächst häufig mit dem nächsten Hydranten gedeckt werden. Es wird empfohlen alle 150 m einen Hydranten vorzusehen. Daher wird der Einbau eines Unterflurhydranten südöstlich des Plangebiets empfohlen. Die nächsten Hydranten sind dann trotzdem über 200 m entfernt. Bei einem Großbrand wird die zentrale Wasserleitung nicht mehr ausreichen und die Löschwasserversorgung wird zusätzlich über eine Wasserförderung aus dem nahe gelegenen Großensee sichergestellt.

Stromversorgung

Die Stromversorgung wird durch die Schleswig-Holstein Netz AG gewährleistet. Bei der Herstellung neuer Anschlüsse ist der schützenswerte Baumbestand zu berücksichtigen.

Abfallbeseitigung

Die Durchführung der Abfallbeseitigung wird durch die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH in Elmenhorst sichergestellt. Die Abfallentsorgung ist durch den Kreis Stormarn als Träger durch Satzung geregelt.