Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Textliche Festsetzungen

6.2 Gestaltung von Nebenanlagen und Garagen

Nebenanlagen und Garagen, ausgenommen Carports aus Holz, sind in Farbe und Material dem Hauptgebäude anzupassen.

6.3 Sockel

Die Ausbildung eines Sockels ist im gesamten Geltungsbereich bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. 

Bezugspunkt für die Sockelhöhe ist die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschossbereich der Gebäude und mit +0,00 m die in der Planzeichnung festgesetzten Bezugspunkte.

6.4 Einfriedung

Für Einfriedungen gilt:

Die Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche innerhalb des Geltungsbereichs ist bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig.