Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Schmutzwasser

Die Grundstücke werden an das vorhandene Entwässerungsnetz des Zweckverbandes Obere Bille angeschlossen.

Die Konzeption sieht vor, das Schmutzwasser im Teilbereich A an zwei Stellen im Osten aus dem Plangebiet zu führen:

  1. Zwischen WA 8 und 14 über die Verkehrsfläche nach Osten weiter über die 5,0 m breite öffentliche Grünfläche.
  2. Zwischen WA 8 und 14 über die Verkehrsfläche nach Osten weiter über die 5,0 m breite öffentliche Grünfläche.

Im Weitern kann das Schmutzwasser über den bereits vorhandenen öffentlichen Weg im Osten des Plangebiets an das Entwässerungssystem des geplanten Erschließungsgebietes des Bebauungsplans 34 D (Nord) eingeleitet werden. Von dort fließt das Schmutzwasser unter dem Entwässerungsgraben in das vorhandene Pumpwerk im Bebauungsplan 34 D (Bestmannweg).

Die Straßenführung ist so gewählt, dass eine Ableitung des Schmutzwassers in Freigefällekanälen, die in der Straße verlegt sind, erfolgen kann.
Die anfallende Schmutzwasser-Menge ist bei der Dimensionierung des Pumpwerks im Bebauungsplan 34 D berücksichtigt worden.

Oberflächenentwässerung

Der Zweckverband Obere Bille betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung.

Die Konzeption sieht vor, das Niederschlagswasser für den Teilbereich A parallel zum Schmutz an zwei Stellen im Osten aus dem Plangebiet zu führen:

  1. Zwischen WA 8 und 14 über die Verkehrsfläche nach Osten weiter über die 5,0 m breite öffentliche Grünfläche.
  2. Zwischen WA 8 und 14 über die Verkehrsfläche nach Osten weiter über die 5,0 m breite öffentliche Grünfläche.

Im Weiteren kann das Wasser direkt in bereits vorhandenen Entwässerungsgraben im Osten des Plangebiets eingeleitet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass am Punkt 1 auch das im nördlich gelegenen Bebauungsplangebiet Nr. 56 anfallende Niederschlagswasser mit einzuleiten ist.

Die Straßenführung ist so gewählt, dass eine Ableitung des Niederschlagswassers in Freigefällkanälen, die in der Straße verlegt sind, erfolgen kann.
Die anfallende Niederschlagswassermenge wurde bei der Dimensionierung des westlichen Entwässerungsgrabens berücksichtigt, eine Einleitgenehmigung in das Gewässer liegt vor.

Eine Versickerung auf den Grundstücken ist aufgrund des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs nicht vorgesehen.

Feuerlöscheinrichtungen

Das Feuerlöschwasser wird aus dem Rohrnetz der Wasserversorgung aus hierfür bestimmten Hydranten entnommen. Die ausreichende Löschwasserversorgung muss sichergestellt werden. Der Löschwasserbedarf wird in Rahmen der Ausführungsplanung mit der Feuerwehr Trittau abgestimmt und festgelegt. Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden.

Die Erarbeitung eines Brandschutzkonzepts, aufgrund der viergeschossigen Bebauung, wird im Rahmen der Baugenehmigung erstellt.