Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.1 Wirkfaktoren und Wirkintensität des geplanten Vorhabens

In Kapitel 1.3.4 "Allgemeine Wirkfaktoren" sind die planbedingten potenziellen bau,- anlagen- und betriebsspezifische Wirkfaktoren des Bebauungsplans aufgelistet.

Die Auswirkungen auf die Umwelt hängen von der räumlichen Reichweite und der Intensität der Wirkfaktoren sowie von dem aktuellen Umweltzustand einschließlich seiner Vorbelastungen und der Empfindlichkeit der betroffenen Umweltbelange ab.

Im Plangebiet der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig sind aktuell insbesondere folgende Vorbelastungen vorhanden:

  • 2,1 ha Versiegelte Flächen (Verkehrsflächen Pionierstraße und "Auf der Freiheit", Hafenvorfeld, sonstige befestigte Straßen, Flächen und Wege
  • Oberflächengestaltung durch Aufschüttungen
  • Entwässerungseinrichtungen
  • Vollständiger Uferverbau der Schlei
  • Hafennutzung
  • Erholungsnutzung (Camperfreizeit, Hundeausführen, Wassersport)
  • Abräumarbeiten im Jahr 2019 (Befahren, Entfernung von Versiegelungen und Vegetation, Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze)
  • Lärmeinwirkungen durch Schule, Betriebshof und Kulturzentrum

Für die Umweltprüfung sind lediglich diejenigen Einwirkungen relevant, mit denen die Wirkfaktoren gegenüber den bestehenden Verhältnissen Veränderungen auslösen können.

In der folgenden Tabelle werden die für die Umweltprüfung relevanten Wirkfaktoren mit dem jeweils zutreffenden Ort (Einsatzort) und der prognostizierten Größenordnung (Wirkintensität) aufgelistet. Anhand dieser Informationen werden in den nachfolgenden Kapiteln die Auswirkungen und erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die aktuelle Umweltsituation bewertet.

Tab. 1: Wirkfaktoren der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen

WirkfaktorRelevante DarstellungenPrüfrelevante Wirkfaktoren / Wirkintensität
OrtGröße
Baubedingte Wirkfaktoren (temporär)
Temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Baustellenverkehr)Bauflächen und Baugebiete, GrünflächenGesamtes Plangebiet10,8 ha
Temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb (Lärm, Staub, Licht, Bewegungsreize durch Menschen und Fahrzeuge)Bauflächen und Baugebiete, GrünflächenGesamtes Plangebiet und Umgebung (Schulstandort, Schlei, benachbarte Konversionsflächen)10,8 ha plus Umgebung außerhalb des Plangebiets
Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels (Grundwasserhaltung für Baugruben)Bauflächen und Baugebiete, SondergebietePotenzielle Baugruben und Umgebungsbereiche Im Rahmen von Baugruben
Temporäre Wassertrübung durch Bautätigkeiten im HafenWasserfläche PionierhafenPionierhafen und geringfügig UmgebungIm Rahmen ortsüblicher Pfahlsetzungen
Abtransport von BodenaushubBauflächen und BaugebieteTeilflächen des PlangebietsMassen und Qualitäten werden im Rahmen der Detailplanungen ermittelt
Unfälle (Leckagen) mit Eintrag von SchadstoffenBauflächen und Baugebiete, GrünflächenGesamtes Plangebiet und UmgebungAllgemeiner Baustellenbetrieb ohne außergewöhnliche Gefahrenquellen
Anlagenbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft)
Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsflächen auf einer KonversionsflächeBauflächen und Baugebiete, GrünflächenGesamtes Plangebiet 10,8 ha
Entfernen von Vegetation im Rahmen der BaufeldvorbereitungBauflächen und Baugebiete, GrünflächenTeilflächen des PlangebietsVegetation mit ca. 4,0 ha allgemeiner Bedeutung und ca. 4,9 ha besonderer Bedeutung
Inanspruchnahme durch neue VersiegelungsflächenBauflächen und Baugebiete (Landflächen)Teilflächen des PlangebietsPotenziell ca. 4 ha Neuversiegelung gegenüber der aktuellen Situation Davon 0,75 ha bauleitplanerisch bereits vorbereitet
Inanspruchnahme durch Außenanlagen/GrünanlagenUnbebaute Flächen der Bauflächen und Baugebiete (Landflächen)Teilflächen des PlangebietsPotenziell rund 3,4 ha
Vorhandensein von neuen Gebäuden und Nebenanlagen (gegenständliche und optische Barriere)Bauflächen und BaugebietePotenzielle GebäudestandortePotenziell Neubauten bis zum Schleiufer
Zusätzliche Ableitung von Oberflächenwasser aus dem PlangebietBauflächen und BaugebieteTeilflächen des PlangebietsPotenziell Oberflächenwasser aus rund 4 ha Bauflächen/-gebieten
Zusätzliche Einleitung von Oberflächenwasser in SchleiBauflächen und BaugebieteSchleiPotenziell Oberflächenwasser aus rund 4 ha Bauflächen/-gebieten
Inanspruchnahme durch neue GrünflächenGrünflächenGrünflächen 'Parkanlage'1,45 ha
Überdeckung der Wasserfläche mit baulichen Anlagen (schwimmende Häuser, Steganlagen) Sonstiges Sondergebiet 'Wohnen auf dem Wasser'HafenbeckenPotenziell ca. 0,2 ha
Abgrabungen und Aufschüttungen sowie Vermischung von BodenBauflächen und Baugebiete (Landflächen), GrünflächenNahezu gesamtes Plangebiet (nur Landflächen)Ca. 10 ha im Bereich vorhandener Aufschüttungsböden
Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft)
Verbrauch von Wasser, EnergieBauflächen und BaugebieteGebäude, Hafen und WohnmobilstellplatzEnergie- und Wasserbedarf für ca. 650 Haushalte, mehrere Einheiten/m² Gewerbe, Hafen mit Infrastruktur, Wohnmobilstellplatz, 30 Bootsliegeplätze
Entsorgung von Abfall und AbwasserBauflächen und BaugebieteGebäude, Hafen und WohnmobilstellplatzAnfall an Abfall und Wasser für ca. 650 Haushalte, mehrere Einheiten/m² Gewerbe, Hafen mit Infrastruktur, Wohnmobilstellplatz, 30 Bootsliegeplätze
Emissionen durch zusätzlichen Straßenverkehr (Lärm, Luftschadstoffe) und Hausbrand (Luftschadstoffe)Bauflächen und BaugebietePlangebiet und UmgebungIm Rahmen von ortsüblichen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Hafen, Freizeit) im Stadtgebiet
Emissionen (Licht, Lärm, Bewegung, Nährstoffe) durch neue Nutzungen (Wohnen, Freizeit, Hafenbetrieb)Bauflächen und Baugebiete, Grünflächen, Plangebiet und UmgebungIm Rahmen von ortsüblichen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Hafen, Freizeit) des Stadtgebiets
Unfälle (Leckagen) im Rahmen der geplanten NutzungenBauflächen und BaugebietePlangebiet und UmgebungIm Rahmen von ortsüblichen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Hafen, Freizeit) des Stadtgebiets

2.2.1.2 Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete (Kumulierung)

Zusätzlich zur Abhandlung der direkten planbedingten Auswirkungen ist zu prüfen, ob zusätzlich erhebliche Auswirkungen entstehen, die gemäß Halbsatz 2 Buchstabe b) Unterpunkt ff) der Anlage 1 BauGB "infolge einer Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen" ausgelöst werden können.

Folgende Vorhaben benachbarter Planungsgebiete besitzen hinsichtlich möglicher kumulativer Wirkungen Relevanz:

  • Bebauungsplan Nr. 102 (24. Änderung des Flächennutzungsplans): Sonstiges Sondergebiet "Kultur" im Zentralbereich "Auf der Freiheit" (Aufstellungsbeschluss B-Plan 23.04.2018). In diesem Gebiet soll ein multifunktionales Kulturhaus entstehen und ein Quartier aus ca. 150 Wohnungen und Büros sowie einem Nahversorgungszentrum entwickelt werden.
  • Bebauungsplan Nr. 105: Auf der Freiheit (Ostteil) - für das Gebiet nordwestlich der Schlei, südwestlich der ehemaligen Zuckerfabrik und südöstlich der Pionierstraße (Aufstellungsbeschluss B-Plan 21.01.2020). In diesem Bereich sollen 474 Wohnungen, ein Hotel (80 Zimmer) und 4 Gewerbeeinheiten entstehen.

Abb. 2: Quartier "Auf der Freiheit II", Stand der Bauleitplanung 12.03.2020 (Quelle: SGEG 2020)

Beide Planvorhaben sind zusammen mit dem Plangebiet der 25. Änderung des Flächennutzungsplans Teile eines rund 27 ha großen Gesamtvorhabens im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes "Auf der Freiheit" (siehe Kap. 1.3.1 "Inhalt und Ziele des Bauleitplans).

Mit der Prüfung auf zusätzliche erhebliche Auswirkungen durch Kumulierung wird ermittelt, ob durch eine kumulative Betrachtung erstmals eine Erheblichkeit der betrachteten Umweltauswirkungen der 25. Änderung des Flächennutzungsplans feststellbar wäre. Dieses kann vor allem für Konstellationen zutreffen, wenn die zu erwartenden Auswirkungen des anderweitigen Planvorhabens bereits erheblich sind, oder wenn die zu erwartenden Auswirkungen der Einzelvorhaben durch Summation erstmals eine Erheblichkeit erreichen.

Derzeit sind die Verfahren der 24. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungspläne Nr. 102 und 105 noch nicht so weit fortgeschritten, dass aus den Planungsunterlagen Angaben zur Art und zum Umfang der Umweltauswirkungen sowie deren Bewertung entnommen werden können. Aus diesem Grund kann eine Bewertung der Umweltauswirkungen infolge einer Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete im Rahmen der Umweltprüfung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans nicht durchgeführt werden, sondern wäre im Rahmen der Umweltprüfungen zu den anderweitigen Planvorhaben auszuarbeiten.

Ausgenommen hiervon ist das Thema Verkehrslärm im weiteren Straßennetz. Denn die Schalltechnische Prognose zum B-Plan Nr. 103 zeigt in Form einer Gesamtschau auf, welche Verkehrslärmänderungen zusammen durch die drei Bebauungspläne Nr. 102, 103 und 105 im weiterführenden Straßennetz verursacht werden (M+O 2020).

2.2.2 Auswirkungen auf den Umweltzustand / § 1 Abs. 6 Nr. 7 a), c), d) BauGB)