Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.4.3 SO Wohnen auf dem Wasser

Das sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Wohnen auf dem Wasser' dient der Errichtung von schwimmenden Häusern zu Wohnzwecken sowie von Bootsliegeplätzen für Sportboote. Innerhalb des ehemaligen Pionierhafens sollen bis zu 13 schwimmende Häuser mit Grundflächen zwischen 60 m² und 120 m² errichtet werden. Hiermit möchte die Stadt Schleswig diese attraktive Wohnform auch in Schleswig anbieten. Der alte Pionierhafen drängt sich hierfür geradezu auf, da es sich um eine ins Land hineinragende, technisch bereits gefasste Wasserfläche handelt, die zur Schlei hin durch eine bereits genehmigte Hafeneinfassung mit Wellenschutz begrenzt wird. Die schwimmenden Häuser sollen ausschließlich als Ferienwohnungen genutzt werden.

Die dauerhafte touristisch-gewerbliche Nutzung der Ferienwohnungen soll über eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern sichergestellt werden.

Neben den schwimmenden Häusern sollen an den geplanten Steganlagen bis zu 30 Bootsliegeplätze für Sportboote entstehen. Hierbei ist vorgesehen, auch jedem schwimmenden Haus einen Bootsliegeplatz zuzuordnen. Hiermit soll das maritime touristische Angebot im Bereich der Schlei erweitert werden. Für die Boote soll eine kleine Slipanlage auf der Nordostseite des Hafenbeckens vorgesehen werden.

3.1.4.4 SO Hafen und Gewerbe

Das sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Hafen und Gewerbe' dient der Unterbringung des Hafenmeisters, sanitärer Anlagen für den Hafen, Verwaltungsräumen, einer Gastronomie, nicht störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie Räumen für freie Berufe. In diesem Sondergebiet ist derzeit ein Gebäude projektiert, dass die Verwaltungsbüros für die Ferienwohnungen und die Hafenanlage sowie die Anlagen zur technischen Ver- und Entsorgung des Hafens einschl. der sanitären Anlagen aufnehmen soll. Daneben sind eine kleine Gastronomie, Räume für freie Berufe sowie für nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vorgesehen. Ausnahmsweise sollen auch Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von max. 300 m² zulässig sein. Mit diesen Nutzungen möchte die Stadt Schleswig der Nachfrage nach hochwertigem allumfassendem Tourismus gerecht werden und zusätzlich in eingeschränktem Rahmen attraktive Flächen für kleine Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie freie Berufe zur Verfügung stellen.

3.1.4.5 SO Altenwohn- und Pflegeheim

Das sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Altenwohn- und Pflegeheim' dient der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen zum Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheimes. Im Nordosten des Plangebietes sollen ein Seniorenresidenz-Pflegezentrum mit ca. 125 Betten sowie ca. 50 Wohnungen für Service- bzw. betreutes Wohnen errichtet werden. Mit dieser Planung trägt die Stadt Schleswig dem wachsenden Bedarf an betreuten Wohnmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen Rechnung.