Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger (L94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße / Hamburger Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Planungsgrundlagen

1.1. Planungsanlass und Planungsziele

Nach den Erhebungen der Verwaltung besteht in Trittau dringender Bedarf nach weiteren Kindertagesstätten. Bei der Standortsuche wurden unterschiedliche Grundstücke betrachtet und Alternativen untersucht. Weiterhin sind die bestehenden Standorte berücksichtigt worden, um eine dezentrale Versorgung der Ortslage Trittaus zu erreichen. Nach Bewertung der Alternativen hat sich die Gemeindevertretung für einen Standort im Süden der Ortslage ausgesprochen. Die hier bestehende Waldfläche soll teilweise gerodet und als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung für soziale Zwecke ausgewiesen werden.

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben

Die Gemeinde Trittau ist im Landesentwicklungsplan (2010) als Unterzentrum innerhalb des Ordnungsraumes um Hamburg dargestellt. Unterzentren haben gemäß dem Zentralörtlichen System Schleswig-Holsteins als Schwerpunkt für den Wohnungsbau eine besondere Verantwortung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs und sollen eine Entwicklung über den örtlichen Bedarf hinaus ermöglichen. Grundsätzlich formuliert der Landesentwicklungsplan das Ziel neue Wohnungen vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen und Innenbereichspotenziale zu nutzen, bevor Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden.

Gemäß Regionalplan für den Planungsraum I (1998) wird Trittau als Unterzentrum in einem baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet eingestuft. Der Ort ist in seiner Funktion weiter zu entwickeln. Der Ort selbst wird eng von einem Regionalen Grünzug, in dem planerisch nicht gesiedelt werden soll, und von einem Schwerpunktbereich für die Erholung umgrenzt. Für Trittau besteht daher lediglich eine Entwicklungsmöglichkeit in Nord-Süd-Richtung.

Der Landschaftsrahmenplan von 1998 zeigt für das Plangebiet einen Schwerpunktbereich für Erholung an. Im Südwesten und Südosten des Plangebietes liegen Flächen von besonderer ökologischer Funktion sowie Schwerpunktbereiche im landesweiten Schutzgebietes- und Biotopverbundsystem. Die Billeniederung ist als Geotop und Feuchtgebiet ausgewiesen. Die bauliche Entwicklung wird in diese Richtung begrenzt.

Der Landschaftsplan der Gemeinde aus dem Jahr 2000 übernimmt für den Großteil der Flächen die Bestandsdarstellungen. Die Fläche für den geplanten KiTa-Standort wird als Ruderalflur bzw. Brache dargestellt. Am nördlichen Rand befindet sich ein Teilstück der Wegeverbindung zwischen dem Billrededer östlich der Hamburger Straße und dem nördlich an den Plangeltungsbereich angrenzenden Wohngebiet Schillerstraße/Lessingstraße vorgesehen. Südlich angrenzend befindet sich ein Knick der das Plangebiet von der daran angrenzenden Ackerfläche trennt. Westlich anschließend ist eine öffentliche Grünfläche dargestellt.