Text (Teil B)
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1. Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)
Innerhalb der Wasserfläche sind zusätzlich zulässig:
- Molen, Wellenbrecher
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1. Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)
Innerhalb der Wasserfläche sind zusätzlich zulässig:
- Molen, Wellenbrecher